Rollen noch in diesem Jahr die Bagger für das Meßstetter Gesundheitszentrum? Die Baugenehmigung liegt vor, doch die BeneVit-Gruppe wartet auf die rechtliche Klarheit.
Die Hoffnung auf einen baldigen Baustart für das Sozial- und Gesundheitszentrum der BeneVit-Gruppe am Standort „Hossinger Straße“ war im Juni vergangenen Jahres groß. Beim Bürgerempfang der Stadt Meßstetten überreichte der Erste Landesbeamte Matthias Frankenberg die Baugenehmigung an BeneVit-Chef Kaspar Pfister. Aus rein baurechtlicher Sicht wäre der Weg geebnet, heißt es auf Nachfrage aus dem Meßstetter Rathaus. Und auch die BeneVit-Gruppe würde mit dem Bau gerne beginnen, wie das Unternehmen unsere Redaktion wissen lässt
Noch fehle jedoch die leistungsrechtliche Genehmigung für das stambulante Pflegekonzept, das im Meßstetter Gesundheitszentrum zur Anwendung kommen soll. „Stambulant“, eine Wortschöpfung aus stationär und ambulant und eine Idee von BeneVit-Geschäftsführer Pfister, soll Pflegebedürftigen ermöglichen, in einem Mit-Mach-Heim selbst noch bestimmte Aufgaben zu erledigen, um so deren Selbstwertgefühl zu steigern.
Große Chance vertan
Ein Rückschlag für das Meßstetter Vorhaben der BeneVit-Gruppe war die Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im November 2025 durch den Bundestag. Dort sei die große Chance vertan worden, endlich Rechtssicherheit für das stambulante Pflegekonzept zu schaffen, betonte Bürgermeister Frank Schroft bereits in seiner Rede zur Haushaltseinbringung im Gemeinderat im Vorjahr.
Das BEEP ermöglicht stambulant zwar, verlangt aber, dass von den Spitzenverbänden der Pflege- und Krankenkassen noch Empfehlungen für dessen Umsetzung erarbeitet werden. Die Spitzenverbände haben dafür zwölf Monate Zeit. „Wir hoffen jedoch, dass dies schneller erfolgt“, heißt es von BeneVit. Und weiter: „Parallel führen wir Gespräche darüber, ob nicht bereits im Vorgriff auf diese Empfehlungen ein Versorgungsvertrag mit den Kassen geschlossen werden kann.“
Letztlich muss sich die BeneVit-Gruppe darauf verlassen können, dass die Spitzenverbände und vor allem die Krankenkassen „stambulant“ anerkennen. Die nun nötige „Extrarunde“ kommentiert das Unternehmen mit Sitz in Mössingen wie folgt: „Stambulant ist erprobt, sehr positiv evaluiert und erfüllt hohe Standards.“ Es sei an der Zeit, die Grundlage für eine rechtliche Gewährleistung zu schaffen. Die Verzögerung hemme eine soziale Innovation und bremse ein zeitgemäßes, selbst-bestimmtes Altersbild aus. „Es ist an der Zeit, Pflege, Wohnen und Alter mutig und zukunftsorientiert neu zu denken.“ BeneVit weist zudem seit Jahren darauf hin, dass das stambulante Pflegekonzept in ihrer Piloteinrichtung in Whyl am Kaiserstuhl bereits mit Erfolg erprobt sei.
Das bestätigt auch die AOK Baden-Württemberg, die das Projekt in Whyl am Kaiserstuhl mit dem Sozialministerium begleitet: Ein Sprecher der AOK im Land spricht von einem „gelungenen Beispiel für eine sektorübergreifende Versorgung“. Demnach habe sich die AOK Baden-Württemberg auch im Rahmen des mittlerweile abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens zum BEEP stets für die Fortführung und die rechtssichere Ausgestaltung des stambulanten Versorgungsmodells eingesetzt. Die nun mit dem BEEP geschaffene Grundlage, pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen zu organisieren, sei zu begrüßen.
Es braucht eine Entscheidung
Jedoch verweist auch der AOK-Sprecher auf die Kommission, die in zwölf Monaten den rechtlichen Rahmen für „stambulant“ abstecken muss; eine zeitnahe Umsetzung weiterer „stambulanter“ Modelle müsse nun mal mit allen Beteiligten im Vorfeld abgestimmt werden.
Er betont jedoch: „Die AOK Baden-Württemberg hat sich bereits wiederholt dafür ausgesprochen und setzt sich weiterhin dafür ein, die bestehenden Sektorengrenzen aufzuheben und das Leistungsrecht grundlegend neu zu ordnen – unabhängig vom Versorgungsort.“ Nur so ließen sich zukunftsfähige hybride Versorgungsformen etablieren.
Damit ein Baubeginn in Meßstetten im Jahr 2026 möglich bleibt, braucht es nach Angaben von BeneVit jetzt ein entschiedenes politisches Handeln und die verbindliche politische Unterstützung durch die schnelle Verabschiedung der Empfehlungen. Ebenso erforderlich sei die umgehende Bereitschaft der Kassen zur kontinuierlichen Finanzierung. Diese Entscheidung müsse – Stand Mitte Januar – innerhalb der nächsten acht Wochen fallen, da ein Baubeginn zwingend einen entsprechenden planerischen Vorlauf erfordere.