Furtwangen erhält damit mehr Geld aus dem Finanzausgleich. 1064 Personen sind mit einem Zweitwohnsitz gemeldet – darunter viele Studenten. Die Einführung sei der aktuellen Lage geschuldet, hieß es im Gemeinderat. Der diskutierte das Thema allerdings sehr kontrovers.
Wie die Verwaltung ausführte, hält die Stadt Furtwangen für die Besitzer dieser Zweitwohnungen die komplette Infrastruktur bereit. Aber diese Bewohner mit Zweitwohnsitz werden bei der Verteilung verschiedener Finanzmittel wie aus der Einkommensteuer nicht berücksichtigt im Unterschied zu den 8768 gemeldeten Einwohnern mit Hauptwohnsitz.
15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete ab 1. Juli
Dies ist für Furtwangen von besonderer Bedeutung, da immer noch viele Studenten hier nur mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und damit bei den Steuerberechnungen zugunsten der Stadt unberücksichtigt bleiben. Daher gibt es schon seit längerem Instrumente wie einen „Wir in Furtwangen“-Gutschein für Studenten bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Furtwangen. Die Zweitwohnungssteuer beträgt ab dem 1. Juli dieses Jahres 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Ziel dieser Steuer ist es aber nicht, dadurch zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen, sondern die Bürger zu animieren, ihren Erstwohnsitz in Furtwangen anzumelden, wodurch sich für die Stadt finanzielle Vorteile ergeben.
1700 Euro pro Einwohner
Je Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält Furtwangen jährlich rund 1700 Euro aus dem Finanzausgleich. Zwei Regelungen aus der Satzung führten allerdings dann zu Diskussionen: zum einen eine mögliche Steuerbefreiung für Studenten und Azubis und zum anderen die geplante Steuerbefreiung für Arbeitnehmer in einer Partnerschaft.
Zunahme von Pendlern aus der Region befürchtet
Andreas Hauser (CDU) befürchtete bei der Einführung dieser Steuer, dass viele Studenten aus der Region ihr Zimmer kündigen und nur noch pendeln. Auch der Aufwand für die Verwaltung sei sehr groß und damit dann der Effekt von Steuereinnahmen fraglich.
Isolde Grieshaber (UL) plädierte dafür, die Steuer für Studenten und Azubis zu streichen. Auch die beiden anderen Standorte der Hochschule Schwenningen und Tuttlingen erhöben keine Zweitwohnungssteuer.
Herdner: Stadt setzt sich für Studenten ein
Bürgermeister Herdner machte allerdings deutlich, dass die Stadt sich auch für die Studenten einsetze und gerade in den aktuellen Gesprächen mit der Hochschule deutlich werde, dass hier noch mehr geschehen sollte. Heinz Guhl (SPD) forderte von den Studenten einen Erstwohnsitz. Man dürfe in der finanziellen Lage der Stadt nicht wieder um jede mögliche Einnahme einen Bogen machen.
Isolde Grieshaber griff noch einen anderen Punkt aus der Satzung auf. Es sei nicht verständlich, dass von Studenten und Azubis eine Zweitwohnungssteuer verlangt werde, wenn gleichzeitig auf der anderen Seite der gut verdienende Mitarbeiter einer Firma von dieser Steuer ausgenommen sei, weil er einen anderen Hauptwohnsitz mit seiner Familie habe.
Roland Thurner (UL) stellte dann zwei Anträge zu Änderungen in der Satzung: Er beantragte, die Zweitwohnungssteuer für Studenten und Azubis zu streichen. Dieser Antrag wurde bei drei Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen deutlich abgelehnt, Studenten und Azubis werden also ebenfalls mit dieser Steuer belegt.
Keine Vergünstigung für verheiratete Arbeitnehmer
Im zweiten Antrag forderte Thurner, die Vergünstigung für verheiratete Arbeitnehmer zu streichen. Dieser Antrag, auch diese Arbeitnehmer mit der Steuer zur veranlagen, wurde mit großer Mehrheit vom Gemeinderat genehmigt. Lediglich Bürgermeister Herdner stimmte dagegen. Insgesamt wurde die Zweitwohnungssteuer, allerdings mit der Streichung der Vergünstigung für verheiratete Arbeitnehmer, vom Gemeinderat bei drei Enthaltungen beschlossen.