Tausende kinderpornografische Fotos, dutzende Videos und heimliche Aufnahmen der eigenen Partnerin: Ein 34-Jähriger musste sich deshalb vor dem Amtsgericht VS verantworten.
Im April 2025 wurden bei einem 34-jährigen Mann aus Villingen-Schwenningen mehrere Festplatten und Handys gefunden, auf denen in der Summe über 4700 kinderpornografische Bilddateien sowie knapp 80 kinderpornografische Videos gesichert wurden.
Was darauf zu sehen ist, ist erschreckend: Die Aufnahmen zeigen nicht nur junge Mädchen in erotischen Posen – teils gekleidet in Dessous, teils nackt –, sondern auch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Kleinkindern, wie aus der Anklage hervorgeht und auch die zuständige Kriminalkommissarin mit ihrer Aussage bestätigt.
Doch damit nicht genug: Der Angeklagte soll zudem mehrfach intime Aufnahmen von seiner damaligen Freundin ohne deren Einverständnis gemacht haben. Diese hatte daraufhin Anzeige erstattet. Vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen musste sich der 34-Jährige deshalb wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verantworten.
34-Jähriger gesteht die Taten
Der 34-Jährige ist in Villingen-Schwenningen geboren und aufgewachsen, hat die Realschule erfolgreich abgeschlossen und einen Beruf erlernt. Strafrechtlich ist er bislang nicht in Erscheinung getreten.
Sein Verteidiger gab vor Gericht eine Erklärung ab, in der er die in der Anklageschrift erhobenen Anklagepunkte „vollumfänglich und mit dem größten Bedauern“ einräumte.
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärte der Angeklagte zudem, dass er hinsichtlich seiner sexuellen Fantasien bislang nichts unternehmen konnte, da er keinen Therapieplatz bekommen habe.
„Klarer Vertrauensbruch“ gegenüber der Ex-Freundin
Welche Auswirkungen seine Taten haben, wurde durch die Aussage der Ex-Freundin deutlich. „Ich habe alles aufgegeben und ziehe bald 500 Kilometer weg“, sagt die Erzieherin vor Gericht aus. Sie betonte, dass der Angeklagte angesichts ihres Umfelds ihr Leben hätte zerstören können.
Die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer hervor, dass eine Geldstrafe – insbesondere wegen der Abbildungen sehr junger Kinder – nicht ausreichend sei. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Zugleich räumte sie ein, erfahrungsgemäß „Bauchweh“ zu haben, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dennoch halte sie eine Bewährungsstrafe bei einem Ersttäter im vorliegenden Fall für vertretbar. Sie beantragte zusätzlich eine Geld- sowie Therapieauflage.
Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einem deutlichen Fehlverhalten seines Mandanten. Die Bildaufnahmen von der damaligen Freundin seien ein „klarer Vertrauensbruch“ gewesen. Dennoch sei es hier lediglich um den Besitz der Bilder gegangen – eine Verbreitung, das betonte der 34-Jährige, habe nicht stattgefunden. Der Verteidiger forderte deshalb, die Bewährungsstrafe niedriger anzusetzen. Zudem bat der Angeklagte darum, eine mögliche Geldauflage zugunsten geschädigter Kinder einzusetzen.
„Es tut mir aufrichtig leid, dass mein Umfeld meinetwegen so etwas durchmachen musste“, erklärte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Er sprach davon, zwei Drittel seines Lebens an Pornosucht gelitten und zudem Drogen konsumiert zu haben. Nun hoffe er auf einen Neuanfang.
„Unheimliches Bild“ des Angeklagten
Das Gericht verurteilte den 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und muss 1000 Euro an das Kinderhospiz zahlen. Zudem muss er sich einer Therapie unterziehen.
Man müsse sich bewusst machen, dass es für das Bild- und Videomaterial eine „abscheuliche Grundlage“ gebe, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die heimlichen Aufnahmen von seiner damaligen Freundin zeichnen ein „unheimliches Bild“ des Angeklagten.
„Wenn nochmal etwas passieren sollte, kommen Sie ins Gefängnis“, sprach der Richter dem 34-Jährigen abschließend ins Gewissen.