Calw hat viel Fachwerk zu bieten. Aus diesem Grund darf dort auch zum Jahreswechsel nicht „geschossen“ werden. Die Stadtverwaltung mahnt zudem, auch an die Tiere zu denken.
Der Jahreswechsel naht – und es ist Brauch, dass an diesem besonderen Tag Feuerwerke abgebrannt werden. Aber: Wegen der erhöhten Brandgefahr ist dies in der Innenstadt von Calw, wie in allen deutschen Altstädten mit Fachwerkhäusern, ausdrücklich verboten. Das teilt die Stadt Calw mit.
Das Verbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
Auch am 31. Dezember und am 1. Januar
In der Großen Kreisstadt Calw gilt folgende Allgemeinverfügung: Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II beziehungsweise Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, etwa Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien) ist über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember und am 1. Januar im Bereich der historischen Altstadt innerhalb der Grenzen Unteres Ledereck, Im Biegel, Mühlweg, Burgsteige, Altburger Straße, Im Zwinger, Stadtgarten, Am Schießberg, Im Entenschnabel, Badstraße, HermannHessePlatz, Nikolausbrücke, Marktstraße, Sparkassenplatz, Bischofstraße, Nagolduferweg, einschließlich der jeweiligen Straßenfläche, verboten.
Für Fachwerkhäuser außerhalb dieses Bereichs gilt das grundsätzliche Abbrennverbot im Bereich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke/Grundstücksteile beziehungsweise in einem vergleichbar großen Abstand. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Tiere leiden unter Krach
So schön Silvesterfeuerwerk aussieht, für Tiere sind Böllerschüsse oft Stress. Der Krach ist besonders für Hunde und Katzen belastend, da sie ein wesentlich feineres Gehör haben als Menschen. Bei vielen Vierbeinern löst die Knallerei sogar Panik aus. Vögel können unter Knalltraumta leiden und dadurch flug unfähig werden. Tierfreunde möchten das Böllern deshalb vielleicht einschränken.