Die Verwaltung hat die Beiträge für Wasser und Abwasser neu berechnet. Der Basissatz ist ab 2025 bis zu 61 Prozent höher.
Alle Interessenten für einen neuen Bauplatz oder eventuell auch Hausbesitzer, die größere Veränderungen an ihren Gebäuden in Bräunlingen vornehmen wollen, müssen ab dem neuen Jahr durch die Neuberechnungen der Wasser- und Abwasserbeiträge tiefer in die Tasche greifen. Für bereits festgelegte, aktuelle Bauflächen, zum Beispiel Neubaugebiet Bregenberg, sind im Quadratmeterpreis diese Kosten in der Globalberechnung für den Wasser- und den Abwasserbereich schon mit berücksichtigt.
Der Bräunlinger Gemeinderat hat die Gebühren zur Kostendeckung für die Anschaffung, die Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung aufgrund einer Anpassung der Globalberechnung ab 1. Januar 2025 bis 2040 deutlich erhöht. Sie ist auf der Flächen- und Kostenseite auf das Jahr 2040 ausrichtet.
Die Berechnung der umlagefähigen Kosten ergab für die kommenden Jahre eine Summe von rund 16 Millionen Euro, was auch zeigt, weshalb die Gebühren erhöht werden mussten. Die Stadt übernimmt fünf Prozent der Kosten aufgrund des öffentlichen Interesses.
Einheitlicher Wasserversorgungsbeitrag für die Gesamtstadt
Der Gemeinderat legte durch seine Entscheidung einen einheitlichen Wasserversorgungsbeitrag für die Gesamtstadt fest. Die bisherige Regelung des Wasserversorgungsbeitrages für Hausbesitzer war seit 2012 stabil und wird erstmals am 1. Januar aufgrund der neuen Globalberechnung erhöht, so die Stadtverwaltung. Die Steigerung des Wasserversorgungsbeitrags ab 1. Januar 2025 liegt bei rund 60 Prozent.
Das lässt sich an einem Rechnungsbeispiel bei 700 Quadratmetern Nutzungsfläche und zwei Vollgeschossen eines Gebäudes verdeutlichen: Bisher lagen die Kosten für den Wasserversorgungsbeitrag mit 2,50 Euro je Quadratmeter bei 1950 Euro. Nach der Neuberechnung und dadurch Erhöhung auf 4,26 Euro je Quadratmeter ergibt sich ein Beitrag von 3195 Euro, was einer deutlichen Erhöhung von 61 Prozent entspricht.
Umfangreiche Investitionen für die Wasserversorgung
„Diese enorme Steigerung ist hauptsächlich den umfangreichen Investitionen für die Wasserversorgung geschuldet, die kurz-, mittel- und auch langfristig getätigt werden müssten“, so Anita Durler vom Rechnungsamt. Dazu gehören unter anderem die Wasserleitung in der Landesstraße L181, die Versorgungsleitung von Donaueschingen nach Bräunlingen, einige Quellsanierungen und der Wassernotverbund zwischen den Hochbehältern Bregenberg und Triberg.
Ein wesentlicher Kostensteigerungsfaktor sind auch die Baupreissteigerungen in den vergangenen Jahren. Der Baupreisindex des statistischen Landesamtes ist ebenfalls deutlich angestiegen.
Betragserhöhung von 3523 Euro auf nun 4561 Euro.
Ähnliche Berechnungsgrundlagen gelten auch für die Abwasserversorgung, also beim Schmutzwasser- und dem Niederschlagwasserbeitrag. Da liegt die Beitragssteigerung bei 29,5 Prozent. Das bedeutet bei einem Musterbeispiel eine Betragserhöhung von 3523 Euro auf nun 4561 Euro.
Vor allem die Baupreissteigerungen haben also mit zu der Erhöhung der Beiträge geführt. Mit den künftig fälligen, höheren Wasser- und Abwassergebühren tragen die Häuslebauer dazu bei, dass die Stadt Bräunlingen den Aufwand bewältigen kann, der für die öffentliche Wasser- und Abwasserversorgung notwendig ist und beide Bereiche auf einem zeitgemäßen Stand halten kann.
Globalberechnung
Die Vorschrift
Die Berechnung ist das Kontrollinstrument für die Festlegung der Beitragssätze für die Wasser- und Abwasservorkehrungen, in der Regel für Neubauten und eventuell für unbebaute Grundstücke. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe. Die Berechnungen haben dem Vorteilsprinzip, dem Kostendeckungs- und dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen und es dürfen keine Gewinne erzielt werden. Die Rechtsprechung verlangt, dass jeder Satzung eine Globalberechnung zugrunde zu legen ist. Ein nachträgliches Erstellen im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung wird nicht akzeptiert. Gemäß der Wasserversorgungssatzung sind die erstmaligen Grundstücksanschlusskosten im öffentlichen Bereich Bestandteil der Anschlusskosten.