Zwei Katzen liegen und sitzen im Freien. Mit einer Kastrationspflicht auch für Freigängerkatzen soll eine geregeltere Vermehrung stattfinden. Foto: Pixabay/Lukáš Jančička

Katzenschutzverordnungen sind in vielen Gemeinden Gesprächsthema. Immer mehr Kommunen schließen sich an, um etwas gegen die exponentiell wachsende Katzenbevölkerung zu tun. Doch der wichtigste Punkt fehlt in der Horber Verordnung.

Es wird geschnurrt, miaut und es wird sich unkontrolliert vermehrt. Ein Problem, das vor keiner Kommune zurückschreckt. Vielerorts wird durch eine Katzenschutzverordnung versucht, die Katzenpopulation einzudämmen und einen Schutz der Tiere zu gewährleisten.

 

In Gemeinden wie Deißlingen, Tuningen, Sulz oder auch in Städten wie Villingen-Schwenningen und Donaueschingen werden hierbei keine halben Sachen gemacht. Kastrationspflicht, Kennzeichnungspflicht und Registrierpflicht für Halter mit Freigänger-Katzen. Immer mehr Kommunen schließen sich an und erlassen eine Katzenschutzverordnung. Und wie sieht es in Horb aus?

Abgeschwächte Verordnung

„Aber wir haben doch eine Katzenschutzverordnung“, wird unserer Redaktion am Telefon mit einem Lachen erklärt. Am anderen Ende der Leitung ist Beatrice Buchmann. Sie ist Vorsitzende des Tierschutzvereins Horb. Recht hat sie mit der Aussage. Seit Dezember 2023 gibt es in Horb eine Katzenschutzverordnung – nur im Gegensatz zu allen anderen Kommunen in Baden-Württemberg – eine abgeschwächte Version.

Diese abgeschwächte Version beinhaltet die Kennzeichnungspflicht und die Registrierpflicht der Katzenhalter, nicht aber die so zwingend notwendige Kastrationspflicht für Halterkatzen, klärt Buchmann auf. Das sei ein zu großer Eingriff in das Eigentumsrecht, argumentierte der Gemeinderat in seinem Beschluss 2023. Wie es scheint sei ihnen die Situation „zu heikel“gewesen, wie die Tierschützerin vermutet.

Kritik auch aus Rottenburg

Doch genau dieser Schritt zur Kastrationspflicht sei besonders wichtig. Und mit dieser Behauptung steht die Vorsitzende nicht alleine. Kurz nachdem Deißlingen die Katzenschutzverordnung Mitte Januar beschlossen hat, postete Tierschützerin Jaqueline Dießner auf Facebook, dass immer mehr Gemeinden von der Dringlichkeit überzeugt werden, nur Horb sei nach wie vor nicht überzeugt.

Und auch Tierärztin Susanne Schmid aus Rottenburg-Ergenzingen übt Kritik am jetzigen System in Horb. Das System zeige deutliche Schwächen auf. Denn: „Es können immer noch unkastrierte Katzen beiderlei Geschlechts Freigang bekommen und dann entweder Babys machen (als Kater) oder Babys nach Hause bringen (als Katze).“

Streuner werden kastriert

Bislang dürfen nur Streunerkatzen vom Tierschutz eingefangen und kastriert werden, erklärt Buchmann. Daher sei auch die Registrier- und Kennzeichnungspflicht so wichtig. Denn nur so können die Katzen ihrem Besitzer zugeordnet werden und entlasten somit gleichzeitig die Tierheime.

Durch die Kennzeichnung werde sichtbar, dass sie einen Besitzer hat und durch die Registrierung kann der Besitzer ausfindig gemacht werden. Dabei fallen nur wenige Kosten für den Halter an, zeigt die Vorsitzende auf. Denn eine Registrierung auf den Plattformen „Tasso“ und „Findefix“ seien komplett kostenlos.

110 bis 120 Fundkatzen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden etwa 80 Katzen aufgegriffen, drei davon waren beim Fund bereits kastriert und nur eine davon war gekennzeichnet, berichtet sie über die Zahlen. Zudem gab es etwa 30 Totfunde. Mit einer Registrierung sei es dann auch viel einfacher, die Familien zu informieren, warum ihre Katze nicht mehr nach Hause kommt.

So wurden insgesamt etwa 110 bis 120 Fundtiere vom Tierschutzverein Horb im Verlauf des vergangen Jahres entdeckt. Im Vergleich zu den Vorjahren sei die Tendenz eher steigend. Buchmann und ihr Team rechnete das Szenario aus, wenn keine neue Verordnung erlassen werde. Eine Katze ist circa ab ihrem sechsten Monat paarungsfähig und kann zweimal im Jahr zwischen drei und vier Junge auf die Welt bringen. Wenn hierbei von einem Durchschnitt von sieben Jungen pro Katze im Jahr ausgegangen wird, dann gäbe es innerhalb kürzester Zeit bis zu 20 000 neue Katzen im Umfeld von Horb. Dazu komme noch die Dunkelziffer.

Katzenseuche und weitere Krankheiten vermeidbar

Deshalb sei es so wichtig, dass auch die Halterkatzen, die Freigang bekommen, kastriert werden. Der Tierschutzverein Horb empfiehlt eine Kastrierung bis zum fünften Monat. Am besten bevor das Tier nach draußen darf. Beatrice Buchmann betonte hierbei immer wieder, dass eine Kastration das einzige Mittel sei, „dem ganzen Herr zu werden“.

Eine Kastration verhindere auch einen derartigen Katzenseuche-Ausbruch wie im vergangen Jahr, erklärt Tierärztin Susanne Schmid. „Denn häufig sind die Opfer der Katzenseuche die Babys oder die geschwächten (jung-)erwachsenen Katzen.“ Ein Hot-Spot sei hier Nordstetten, bestätigt Buchmann. Auch die Verbreitung von anderen Krankheiten würden durch eine Kastration zurückgehen, ebenso wie Katerbisse. Denn: „Die Kater rennen nicht mehr so mit Fortpflanzungsdrang durch die Straßen“, zeigt die Vorsitzende auf. Zudem empfehlen die Experten, dass Halter ihre Katze impfen lassen.

Aufklärung sei wichtig

„Zusätzlich ist eine Zutrittsberechtigung für Grundstücke essenziell, damit das Problem der freilebenden verwilderten Katzen an Ort und Stelle angegangen werden kann“, sind sich beide Experten sicher. Hierbei sei besonders Aufklärungsarbeit wichtig. Und oftmals seinen die Betroffenen sogar froh, wenn der Tierschutz an der Tür klingelt, verrät Buchmann. Besser eine Katze, als sieben Katzen, wenn der Nachwuchs da sei.

Ebenso sehen die Experten eine verpflichtende Verwahrung im Tierheim kritisch. Vor allem für verwilderte Katzen, die menschliche Nähe meiden, sei das ein zusätzlicher, vermeidbarer Stress, welchem die Tiere ausgesetzt werden.

Daher ist der Tierschutzverein Horb weiterhin in Kontakt mit der Stadt. Wenn der Jahresbericht für 2024 fertig sei, lege sie diesen dem Gemeinderat vor, so die Vorsitzende. Am besten fände es der Tierschutzverein, wenn es eine einheitliche Lösung und Verordnung vom Bund oder vom Land gebe, da man so nicht mit jeder Gemeinde separat verhandeln müsste.

Unterstützung

Futterstellen
Der Tierschutzverein betreut zwischen 50 und 60 Futterstellen für verwilderte Katzen.

Für Betroffene
Menschen, die eine streunende Katze zum Beispiel in ihrem Garten haben, wird geholfen. Der Tierschutz informiert die Betroffenen und stellt auch beispielsweise Winterquartiere zur Verfügung. Bei Fragen ist der Verein jederzeit für Betroffene, Interessierte oder auch für den Gemeinderat da. Sei es telefonisch, per Mail oder auch jeden ersten Montag im Monat beim Stammtisch.

Finanziell
Der Tierschutzverein trägt die Kosten für Arztbesuche, wie zum Beispiel zur Kastration selbst. Daher sind Spenden für den Verein eine wichtige Quelle. Die Stadt ist rechtlich gesehen für Streuner verantwortlich und müsste für die Fundtiere aufkommen, erklärt Susanne Buchmann, Vorsitzende des Tierschutzvereins Horb. Bisher übernimmt die Stadt die Kosten für die erste tierärztliche Versorgung. Mehr sei aus finanziellen Gründen der Stadt Horb nicht möglich, so Buchmann.