Kind oder Tier im Auto
: Darf man im Hitze-Notfall die Scheibe einschlagen?

Bei Sommerhitze wird das Auto schnell zur Todesfalle – besonders für Kinder und Tiere. Welche rechtlichen Folgen drohen und wann man eine Scheibe einschlagen darf – wir klären auf.
Von
Celina Drews
Oberndorf
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Hitze im Auto ist keine Kleinigkeit – sie kann binnen Minuten lebensbedrohlich sein. (Symbolfoto)

Zoteva/ Shutterstock

Ein geparktes Auto wird im Sommer zur Hitzefalle – und das schneller, als viele denken. Jedes Jahr warnen Polizei, Tierschutzorganisationen und der ADAC vor den dramatischen Folgen, die entstehen, wenn Kinder oder Tiere in einem stehenden Fahrzeug zurückgelassen werden.

Dennoch kommt es regelmäßig zu tragischen Vorfällen. Erst kürzlich ließ ein Mann an der Nagoldtalsperre während einer Hitzewelle seine Hunde im Auto.

„Bereits bei einer Außentemperatur von 28 Grad Celsius erreicht das Auto nach nur zehn Minuten Temperaturen um die 40 Grad“, erklärt der ADAC in einem aktuellen Bericht.

Die Temperatur im Fahrzeug steigt rapide

Der Automobilclub hat zahlreiche Tests durchgeführt, bei denen Fahrzeuge in der Sonne geparkt wurden. Das Ergebnis ist erschreckend: Innerhalb von nur zehn Minuten steigt die Temperatur im Wageninneren um bis zu zehn Grad Celsius – ganz gleich, ob das Fenster einen Spalt offen stehen oder nicht. Nach 30 Minuten kann es im Auto dann bereits rund 50 Grad heiß sein.

Und das ist längst kein Extremfall. Bei 30 Grad Außentemperatur sind Temperaturen über 50 oder gar 60 Grad keine Seltenheit. Für Kleinkinder, ältere Menschen und Tiere, die sich nicht selbst befreien können, bedeutet das: akute Lebensgefahr.

Warum sind Kinder und Tiere besonders gefährdet?

Babys und Kleinkinder haben ein noch nicht vollständig entwickeltes Temperaturregulierungssystem. Sie überhitzen viel schneller als Erwachsene. Hunde können nur über Hecheln und Schweißdrüsen an den Pfoten überschüssige Wärme abgeben – was bei extremer Hitze im Auto schlicht nicht ausreicht. Schon nach wenigen Minuten kann es zu Hitzestress kommen, nach kurzer Zeit folgen Symptome wie Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall der Tod.

Was sind mögliche Konsequenzen?

Wer bei großer Hitze Kinder oder Tiere im Fahrzeug zurücklässt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen. „In Betracht kommen beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung oder gar eine fahrlässige Tötung, wenn die Handlung oder Unterlassung zu einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt“, erklärt Pressesprecher Patrick Zöller vom Polizeipräsidium Konstanz. „Beim Zurücklassen von Tieren wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu prüfen, wenn dem Tier Leiden, Schmerzen oder Schäden entstanden sind.“

Was tun, wenn man selbst Zeuge wird?

Doch was ist zu tun, wenn man bei Hitze ein Kind oder ein Tier im Auto entdeckt – eingeschlossen und offenbar in Gefahr? Immer wieder stellt sich in solchen Fällen die zentrale Frage: Darf man die Autoscheibe einschlagen, um zu helfen?

„Das Einschlagen einer Autoscheibe ist grundsätzlich eine Sachbeschädigung und damit strafbar“, stellt Martin Raff vom Polizeipräsidium Reutlingen klar. „Allerdings gibt es Ausnahmen.“ Die rechtliche Grundlage bildet der sogenannte rechtfertigende Notstand. Dieser erlaubt es, in akuten Notlagen in fremde Rechte einzugreifen, um eine größere Gefahr abzuwenden.

„Sollte es im absoluten Ausnahmefall erforderlich sein, die Scheibe unverzüglich selbst einzuschlagen, dann am besten mit einem Nothammer und auf jeden Fall mit Handschuhen, einem sonstigen geeigneten Schutz und Brille oder Sonnenbrille, denn das Einschlagen einer Fensterscheibe birgt ein gewisses Verletzungsrisiko“, erklärt Raff.

Allerdings sollte man den vorliegenden Notfall dann auch belegen können, weshalb es sich empfiehlt, die Umstände vor Ort zu dokumentieren – entweder mit Handy-Aufnahmen oder durch einen Zeugen.

Nur bei akuter Lebensgefahr die Scheibe einschlagen

Jedoch müsse vorher jede andere Möglichkeit zur Rettung in Betracht gezogen und geprüft werden. „In jedem Fall sollten Passanten zuerst versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, mit Durchsagen im Supermarkt oder durch Nachfragen in der Umgebung. Wenn keine zeitnahe Hilfe möglich ist, sollte man die Polizei oder den Rettungsdienst verständigen“, gibt die Polizei weiter Auskunft. „Nur bei einer akuten Lebensgefahr und wenn keine Hilfe rechtzeitig eintreffen kann, kann das Eingreifen rechtlich gerechtfertigt sein.“

Wer diese Punkte beachtet, handelt nicht nur moralisch richtig, sondern ist am Ende auch juristisch abgesichert.

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