An diesem Mittwoch ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten. Wer in der Pflege arbeitet und nicht geimpft ist, darf nicht mehr arbeiten – eigentlich. Viele Pflegeeinrichtungen können auf die Arbeitskräfte nicht verzichten und warten deswegen, bis das Gesundheitsamt aktiv wird.18.03.2022