Bundesfinanzhof weist Klage zurück Kein Systemversagen bei Wirte-Besteuerung
Für Steuerrechtler ist ein Wirtshaus ein „bargeldintensiver Betrieb“ – und Gastronomen mit altmodischer analoger Kasse können Einnahmen ohne große Mühe vor dem Fiskus verstecken. Beklagenswert, aber nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof. 17.12.2021