Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt Ist Tantra-Massage sexuelles Vergnügen?
Eine Frau, die in Stuttgart Tantra-Massagen anbietet, klagt gegen die Stadt, weil sie nicht bereit ist, die Vergnügungssteuer für ihre Arbeit zu zahlen. Nun muss das Verwaltungsgericht Stuttgart klären, ob solche Ganzkörpermassagen sexuelles Vergnügen beinhalten. 06.11.2013