Kommentar Flug verspätet? Airlines im Vorteil
Viel wichtiger als die Frage nach drei oder fünf Stunden Verspätungsdauer ist, ob der Fluggast seine Rechte überhaupt durchsetzen kann. Bislang gelten für Airlines bei Verspätungen jede Menge „außergewöhnliche Umstände“, bei denen keine Entschädigung fällig wird, kritisiert Verbraucher-Redakteurin Sandra Markert. 10.04.2012