RAF-Mord an Siegfried Buback Muss Verena Becker nochmal in Haft?
Ein Jahr und zwei Monate müsste Verena Becker eigentlich noch wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback absitzen. Nun muss der Strafsenat in Stuttgart entscheiden, ob sie diese noch antreten muss. 03.02.2014