In Balingen randaliert Zeugin sagt aus: „Er war wie im Wahn“
Obwohl für das Gericht außer Zweifel steht, dass der Angeklagte die Taten begangen hat, fiel das Urteil überraschend aus: Freispruch. Denn aufgrund einer schweren psychischen Krankheit kann er für die Taten nicht rechtlich belangt werden. 28.03.2024