Missbrauch in der katholischen Kirche Schmerzensgeld-Urteil gegen Erzbistum Köln ist rechtskräftig
Nun ist das Urteil rechtskräftig: Das Erzbistum Köln muss Schmerzensgeld an ein Opfer sexualisierter Gewalt zahlen. Die Gerichtsentscheidung ist in Deutschland bisher einmalig. 01.08.2023