
Tests von Schülern gelten jetzt 60 Stunden Wie die Bescheinigung in den Schulen funktioniert
Laut der neuen Coronaverordnung haben Schülerinnen und Schüler ab 7. Juni mit einem von der Schule bescheinigten negativen Test künftig 60 Stunden lang „Zutritt zu allen zulässigen Angeboten“. Das Kultusministerium erklärt, wie das an den Schulen zukünftig funktionieren soll. 04.06.2021