Sarkozy-Gespräche mitgeschnitten Schmerzensgeld geht an Carlas Stiftung
Im Skandal um heimlich aufgenommene Sarkozy-Gespräche gibt es ein erstes Urteil. Eine Nachrichten-Website muss die kurzen Tonaufnahmen löschen. Der Berater, der die Gespräche mitschnitt, muss Geld an Carlas Stiftung zahlen. 14.03.2014