Landratsamt erklärt Hintergründe Zwei Biberdämme bei St. Georgen beschädigt
Ein Biberdamm im St. Georgener Sommeraubach ist zerstört, bei einem zweiten wurde ein Durchlass geschaffen – eigentlich ein unzulässiger Eingriff in den Lebensraum des Tiers. Und doch waren die Arbeiten ganz legal. Eine Ausnahmeregel greift, erklärt das Landratsamt. 28.03.2023