Bundesarbeitsgericht Arbeitsrichter verbieten Spähsoftware
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Erkenntnisse aus Überwachungssoftware nicht für eine Kündigung genutzt werden dürfen, wenn die Software heimlich und ohne Anlass installiert wurde. Selbst dann nicht, wenn die Erkenntnisse überraschendes zu Tage fördern. 27.07.2017