Für die geplanten Windräder in Jettingen laufen jetzt Messungen. Foto: dpa/Arne Dedert

Die Stadtwerke Stuttgart stellen Windmessgerät für die geplanten Anlagen in Jettingen auf. Der Erhebungszeitraum von zwölf Monaten soll valide Ergebnisse liefern. Weitere Untersuchungen sollen noch folgen.

Die Stadtwerke Stuttgart (SWS) haben die Windmessungen am geplanten Windkraftstandort in Jettingen aufgenommen. Über zwölf Monate sammelt nun das aufgestellte Messgerät mittels Lidar-Technologie Daten zur Windstärke.

Die Auswertung erfolgt durch einen spezialisierten Windgutachter. Das Ergebnis der Windmessung sei ein wichtiger Faktor, um die Wirtschaftlichkeit des Standorts genau zu bestimmen. „Die Werte des Windatlas Baden-Württemberg, die wir für unsere Bewerbung auf den Standort herangezogen haben, bewerten die Windgeschwindigkeit als ausreichend für einen wirtschaftlichen Betrieb“, sagt der zuständige Projektleiter Holger Techert bei den Stadtwerken Stuttgart. „Mit den Windmessungen wollen wir dies überprüfen. Die Windgeschwindigkeit ist natürlich ein zentraler Faktor, aber nicht der einzige, um zu beurteilen, ob der Standort tatsächlich wirtschaftlich ist und ob sich die Investition lohnt.“

Messung mit Lasern

Für die Windmessung in Jettingen verwenden die SWS das Lidar-Windmessverfahren. Dafür wird ein Windmessgerät auf einem Anhänger am Standort aufgestellt. Obwohl sich das Gerät in Bodennähe befinde, erlaube das Lidar-Messverfahren, Luftbewegungen in Höhe von über 200 Metern aufzuzeichnen. Dafür werden vier Laserstrahlen im 28-Grad-Winkel zur Senkrechten in verschiedene Richtungen ausgesendet. Durch Aerosole und kleinste Partikel in der Luft werden diese Laserstrahlen reflektiert. Die ermittelten Werte würden nicht pauschalisiert, sondern in einen Langzeitbezug gesetzt. Das heiße, wenn der Wind besonders stark wehe oder es insgesamt eine windschwache Phase gebe, werde dies in der Auswertung berücksichtigt und entsprechend korrigiert.

Parallel zur Windmessung finden weitere Untersuchungen statt, die die Einhaltung der durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) festgesetzten Richtwerte untersuchen. Diese Richtwerte betreffen beispielsweise Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz. Über den im Anschluss gestellten Genehmigungsantrag gemäß BImschG entscheidet das zuständige Landratsamt.

Infoveranstaltung vorgesehen

Wenn die Ergebnisse der Gutachten vorliegen, ist eine erste Bürgerinformationsveranstaltung geplant. Dies ist voraussichtlich Anfang 2024. Zudem streben die SWS ein förmliches Genehmigungsverfahren an, bei dem es eine umfassende Bürgerbeteiligung geben wird.