Die Polizei kann eine Rechnung stellen, wenn sie Menschen schützen muss – etwa, weil jemand mit einer täuschend echt aussehenden Waffe hantiert. Foto: dpa

Schon zwei Mal ist die Polizei in dieser Woche ausgerückt, weil Waffenbesitzer mit ihren Waffen auf dem Balkon hantierten. Auf sie kann ein Teil der Kosten für den Polizeieinsatz zukommen.

Stuttgart - Ein Mann hantiert mit einer Schusswaffe auf dem Balkon, und Kinder auf einem Spielplatz in der Nähe rufen die Polizei: Dieser Vorfall hat am Mittwochabend in Zuffenhausen Aufregung verursacht. Die Polizei riegelte das Gebiet ab und konnte den Mann überreden, auf die Straße zu kommen. Zwischenfälle wie diese häufen sich zurzeit: Mal zielt, wie am vergangenen Montag, ein Mann mit einer Softairwaffe auf ein vorbeifahrendes Auto und ein Sondereinsatzkommando rückt an, weil die Waffe einer echten zum Verwechseln ähnlich sieht. Vergangene Woche zielte ein Mann im Stuttgarter Westen mit einer Waffe auf einen Arbeiter, der an der Schwabstraße auf einem Baugerüst war. Gegenüber der Polizei erklärte der 91-Jährige, dass es nur ein Spaß gewesen sei.

Polizei vermutet, dass die Bevölkerung sensibler geworden auf die Zwischenfälle reagiert

Warum sich zurzeit Zwischenfälle dieser Art häufiger ereignen, dafür hat die Polizei keine Erklärung. „Wir können nur vermuten, dass die Bevölkerung sensibler geworden ist, schließlich ist der Amoklauf von München noch nicht so lange her“, sagt der Polizeisprecher Tobias Tomaszewski. Aber belegen kann man das natürlich nicht.

In keinem der Fälle der zurückliegenden Tage hatte einer der Waffenbesitzer die Pistolen oder Gewehre unrechtmäßig. Auch der Mann in Zuffenhausen, der am Mittwoch festgenommen wurde, besaß einen Waffenschein für die scharfe Pistole, die bei ihm gefunden wurde. In Stuttgart verfügen zurzeit 3139 Personen über eine Waffenbesitzkarte, das heißt, sie haben die Berechtigung, scharfe Waffen zu erwerben. Einen Waffenschein, der zum Führen von Waffen berechtigt, haben 2225 Stuttgarter, die meisten von ihnen für Schreckschuss- oder Softairwaffen.

Die Männer müssen vielleicht für die Polizeieinsätze zahlen

Juristisch könnte der 43-jährige Mann aus Mühlhausen noch Probleme bekommen. Seine Tat könnte als Bedrohung eingestuft werden, weil der Autofahrer aussagte, der Mann hätte die Softairwaffe gezielt auf ihn gerichtet. Ob der 60-jährige Mann in Zuffenhausen mit der Waffe auf jemanden zielte, steht laut der Polizei noch nicht fest. Die Kinder vom Spielplatz müssten noch befragt werden.

In den beiden Fällen aus Zuffenhausen und Mühlhausen kann es sein, dass die Männer neben eventuellen Strafen die Kosten für den Polizeieinsatz zahlen müssen. Geregelt sei das für den Fall des Gefahrenverdachts und die sogenannte Anscheinsgefahr, zu der zum Beispiel der Fall des Herumhantierens mit der Softairwaffe zählt. „Die Polizei kann einen Teil der Kosten einfordern, die zum Schutz der Allgemeinheit anfallen“, sagt Polizeisprecher Tobias Tomszewski. Nicht in Rechnung stellen könne die Polizei diejenigen Kosten, die bei der Strafverfolgung anfallen. In der Praxis sei das nicht immer klar auseinanderzuhalten: Wenn im vorliegenden Fall Beamte in die Wohnung gehen und den Mann festnehmen, um die Bedrohungslage zu beenden, dient das dem Schutz der Allgemeinheit. Durchsuchen die Beamten danach die Räume, um festzustellen, welche Waffen vorhanden sind, kann das schon wieder zu den Ermittlungen gezählt werden, die nicht in Rechnung gestellt werden. Für die Polizeieinsätze existieren exakte Gebührensätze. So koste etwa der Einsatz eines Beamten 52 Euro pro Stunde.