Zwischen Oberhaugstett und Schönbronn gibt es eine Gemeindeverbindungsstraße. Noch. Wegen des schlechten Zustands soll die Straße jetzt aber entwidmet werden.
„Straßen erhalten ihre Eigenschaft als öffentliche Straße mit dem Akt der Widmung.“ So ist es in der Sitzungsvorlage zur jüngsten Gemeinderatssitzung in Neubulach zu lesen.
Dementsprechend kann man einer Straße ihr Existenzrecht verwehren, indem man sie entwidmet. Genau das hat die Stadt Wildberg vor – und zwar mit der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberhaugstett und Schönbronn.
Wildberg sei auf Neubulach mit dem Anliegen zugekommen, die Verbindungsstraße zwischen den beiden Stadtteilen zu entwidmen, erklärte Bürgermeisterin Petra Schupp. Dabei handelt es sich auf Neubulacher Gemarkung um die Straße vom Abzweig L 348 in Richtung Schönbronner Brückle mit einer Länge von 880 Metern und um die Straße vom Ortsende Oberhaugstett, Dorfwiesenweg, bis zur Einmündung in die vorher genannte Gemeindeverbindungsstraße mit einer Länge von 420 Metern.
Hoher Sanierungsbedarf
Grund für das Anliegen der Nachbarstadt sei der Sanierungsbedarf der Straße auf Wildberger Gemarkung.
Damit eine Straße entwidmet werden kann, muss die Straße laut gesetzlichen Vorgaben entweder jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder müssen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohl vorliegen, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter. Diese Voraussetzungen müssten demnach auch dann vorliegen, wenn die Straße „körperlich nicht beseitigt werden soll, aber aus der öffentlich-rechtlichen Verantwortung des Straßenbaulastträgers entlassen werden soll“. Sprich: Die Straße müsse also nicht zurückgebaut, abgesperrt oder durch eine entsprechende Beschilderung verkehrlich beschränkt werden.
Da es sich um die Verbindung zwischen zwei Orten handelt, habe Wildberg von der Straßenverkehrsbehörde den Auftrag erhalten, sich mit Neubulach abzustimmen.
Seit die Verbindung zwischen Schönbronn und Oberhaugstett über die Kreis- beziehungsweise Landesstraße so gut ausgebaut worden sei, gibt es aus Sicht der Neubulacher Verwaltung keinen Grund mehr, auf die kleinere Gemeindeverbindungsstraße auszuweichen. Zudem befinde sich diese auf Wildberger Gemarkung eben in einem schlechten baulichen Zustand. Deshalb empfahl die Verwaltung „die Entwidmung der Straße auf Neubulacher Gemarkung und Einziehung für den öffentlichen Verkehr“.
Kein Winterdienst
Vorteile seien laut Schupp, dass man auf der Straße keinen Winterdienst mehr machen müsse und die Straße nicht mehr auf dem aktuellen Stand erhalten müsse. Landwirtschaftlicher sowie Anliegerverkehr wäre aber weiterhin möglich.
Lars Dannenmann (UWV) regte an, die Straße dann nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freizugeben, Anlieger frei finde er „komisch“. Launig erwiderte Schupp: Die Straße werde dann zu einem „land- und forstwirtschaftlichen Weg – gut ausgebaut“.
Einstimmig folgte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss die Entwidmung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberhaugstett und Schönbronn.