Die Waldstraße zwischen Althengstett und Calw ist gesperrt – womöglich bis Ende März. Foto: Klormann

Die „Fuchsklinge“ genannte Straße zwischen Hirsau und Althengstett ist seit Kurzem gesperrt, wenn es winterlich wird. Es geht um Haftung – und um Behörden, die sich nicht einig werden.

Werktags geöffnet, sonn- und feiertags mittels Schranken abgesperrt – das ganze Jahr über. Diese Regelung gilt seit Jahrzehnten auf der Waldstraße zwischen Hirsau und Althengstett. Oder besser gesagt: sie galt dort bislang.

 

Denn seit rund einer Woche ist damit Schluss. Die im Volksmund „Fuchsklinge“ genannte Strecke ist gesperrt – solange winterliche Verhältnisse herrschen. Also im Grunde vom 1. November bis zum 31. März. So steht es auch auf einem Schild zu lesen, das in Hirsau nahe des Bahnhofs auf die Sperrung hinweist.

Ursprünglich sollte es um etwas anderes gehen

Diese neue Regelung ist vor allem das Ergebnis einer Verkehrsschau – bei der es eigentlich zunächst um etwas anderes gehen sollte.

Ursprünglich, so berichtet Althengstetts Bürgermeister Rüdiger Klahm auf Anfrage unserer Redaktion, wollte die Gemeinde dabei die Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 40) überprüfen lassen.

Zuvor hatte das Althengstetter Ordnungsamt zudem angefragt, ob die Beschilderung an der Fuchsklinge auf Althengstetter Seite nicht deutlicher ausfallen könne. Gemeint war damit das Schild „Kein Winterdienst“.

Im Rahmen der Verkehrsschau kam es dann aber ganz anders. Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes erklärte, die bisherige Beschilderung sei nicht rechtsverbindlich – und entbinde die Gemeinde nicht von der Verkehrssicherungspflicht durch einen Räum- und Streudienst während des Winters.

Mit anderen Worten: Würde etwas passieren, würden die für die Straße Verantwortlichen haften. „Entsprechend wurde der Gemeinde angeordnet, das Zusatzschild ‚Kein Winterdienst‘ zu entfernen und die Strecke entsprechend zu räumen und streuen oder über die Winterperiode zu sperren“, erklärt Klahm.

Die Stadt Calw war an dieser Verkehrsschau nicht beteiligt. Obwohl die Straße auch auf Calwer Gemarkung liegt. Das sei aus Sicht der Verkehrsbehörde im Landratsamt nicht erforderlich gewesen, sagt Klahm.

Der Zeitraum der Sperrung steht auch auf einem Schild zu lesen. Foto: Klormann

Calws Oberbürgermeister Florian Kling sieht darin einen Verfahrensmangel – und ist auch nicht gerade glücklich darüber. „Es ist zum Haare raufen. Wenn es nichts anderes zu regeln gibt, dann beschäftigen Verwaltungen sich selbst und werfen sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine“, ärgert er sich.

Dass eine einseitige Sperrung einer Straße, die am anderen Ende in Calw rauskommt, ohne Rücksprache mit der Stadt einfach angeordnet werde – „dieses rücksichtslose Vorgehen ist mir so noch nie untergekommen“, so der Oberbürgermeister.

Oberbürgermeister Kling bewertet die Situation ganz anders

Doch Kling ist nicht nur ungehalten über das Vorgehen. Er bewertet die Situation auch völlig anders. Denn der Oberbürgermeister würde gerne zum bisherigen Zustand zurückkehren, „ohne neue Auflagen und Erfordernisse im Sinne des Bürokratieabbaus und verhältnismäßiger Vorgehensweise“.

Seines Erachtens gebe es keinen Grund, etwas an der seit Jahrzehnten geltenden Regelung zu ändern. Seine Begründung: Bei der Waldstraße handle es sich um eine untergeordnete Gemeindeverbindungsstraße außerorts. Mehrere geräumte Strecken stünden zur Verfügung. Und eine Räum- und Streupflicht entstehe laut Straßengesetz des Landes allein aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Der Bundesgerichtshof wiederum verlange einen Winterdienst laut einem Urteil außerorts nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen, deren Gefahr nicht rechtzeitig erkannt werden könne. Vor allem letzteres sei bei der Fuchsklinge nicht der Fall.

Zwar räumt der Oberbürgermeister ein, dass der alleinige Hinweis durch ein Schild mit der Aufschrift „Kein Winterdienst“ die Haftung nicht reduziere, es habe aber einen wesentlichen Warn- und Hinweischarakter. Die Schranken, die bei akutem Wintereinbruch nach Bedarf geschlossen werden könnten, seien jedoch ausreichend, um situationsabhängig Gefahren abzuwehren.

Winterdienst unverhältnismäßig kostspielig?

Einen dauerhaften Winterdienst auf der Waldstraße wiederum bewertet Kling als unverhältnismäßig kostspielig – und ein solcher stehe in keinem Verhältnis zur Verkehrsbedeutung der Strecke. Eine generelle Sperrung von November bis April würde Verkehrsteilnehmer an schnee- und eisfreien Tagen dagegen unnötig einschränken, meint er.

Und, so sagte er jüngst im Calwer Gemeinderat: Wenn jemand bei einem Meter Schnee und Glatteis wirklich meine, „da runterhirschen zu müssen“, sei derjenige in seinen Augen letztlich selbst verantwortlich, wenn das schief gehe.

Die Schranke ist aktuell geschlossen. Foto: Klormann

Kling schlägt vor, die Fuchsklinge auf beiden Seiten mit Warnschildern zu bestücken und die Strecke nur beim Ausrücken des Winterdienstes zu sperren. Alternativ solle es zu einer gemeinsamen Verkehrsschau beider Straßenverkehrsbehörden, also des Landratsamtes und der Stadt Calw, kommen.

Eine Einigung aller Beteiligten gibt es bislang nicht. Das Landratsamt ordnete daher schließlich die Sperrung der Straße auf Gemarkung Althengstett bei winterlichen Verhältnissen an – und damit auch eine Sperrung der ganzen Strecke.

Seit 18. November um circa 11.30 Uhr

Das Ordnungsamt Althengstett informierte daraufhin die Stadt Calw; die „Sperrung erfolgte in direkter Abstimmung mit dem Baubetriebshof der Stadt Calw dann am 18. November um circa 11.30 Uhr“, berichtet Klahm.

Bedeutet das nun eine komplette Sperrung bis Ende März? Ganz klar ist das noch nicht. „Solange die Temperaturen konstant im Plusbereich liegen, wie es bis zum 14. November noch der Fall war, liegen keine winterlichen Verhältnisse vor und es wird mit der Sperrung solange wie möglich gewartet“, erklärt Klahm.

„Eine wochenweise Sperrung kommt nicht in Frage“

Aber: „Eine wochenweise Sperrung und Neubewertung zur Gefahrenlage kommt aus Sicht der Gemeinde nicht in Frage, da dies zu weiteren Irritationen führt und es außerdem keine belastbar verwertbare Wetterprognose gibt, die eine Gefahr vor Blitzeis ausschließen lässt“, stellt der Althengstetter Bürgermeister klar.

Als Alternative zur Sperrung sieht er eine gemeinsame Winterdienstregelung zwischen Althengstett und Calw. Darauf wiederum lässt Calw sich offenbar nicht ein.