50 Jahre lang wurde der B27-Neu- und Ausbau geplant. Nun ist klar, was das Straßenbauprojekt – Stand Dezember 2024 – kosten könnte.
Planfeststellungsbeschluss nennt sich das, worauf im Nachbarkreis des Zollernalbkreises jahrzehntelang gewartet wurde: Für die B27 zwischen Bodelshausen und Nehren ist eben dieser Beschluss nun da. Seit 1974 liefen die Planungen, die in Teilen immer wieder verworfen wurden.
Auch Pendler aus Albstadt, Balingen und Hechingen blicken mit Interesse auf das Projekt; aktuell stockt es im Berufsverkehr auf dem nicht ausgebauten Teil der B27 schließlich häufig.
Ob Richtung Tübingen oder Richtung Hechingen macht keinen Unterschied: Wer in nördliche Richtung fährt, kennt den morgendlichen Stau am Ende der ausgebauten B27 beim Blitzer bei Bodelshausen, bei Bad Sebastiansweiler an der Ampelkreuzung, in Ofterdingen.
In die andere Richtung dasselbe: Kurz vor Ofterdingen verengt sich die Bundesstraße 27 auf eine Spur, vor Ofterdingen, bei Sebastiansweiler stockt der Verkehr häufig.
B27-Ausbau: geschätzte Kosten gestiegen
Die aktuelle Kostenschätzung liegt weit über jener von 2016. Wurde damals von Kosten in Höhe von rund 101 Millionen Euro ausgegangen, ist sie Summe inzwischen deutlich höher: „Die neuesten Berechnungen ergeben Kosten von rund 179 Millionen Euro“, berichtet Matthias Aßfalg, Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen (RP), unserer Redaktion auf Anfrage. Die Steigerung sei im Wesentlichen auf die allgemeine Preisentwicklung zurückzuführen.
Zu möglichen Klagen gegen den Beschluss will sich das RP nicht weiter äußern. „Das werden wir abwarten.“
Der Zeithorizont, bis wann die B27 - theoretisch - vierspurig ausgebaut sein könnte, ist indes unklar. Als nächste Planungsstufe steht Aßfalg zufolge die Ausführungsplanung an.
Konkrete Angaben zum Zeitplan später
„In diesem Schritt werden die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet und zum Ausführungsentwurf, zum Bauentwurf weiterentwickelt.“
Nach Abschluss dieser Ausführungsplanung „können - in Abhängigkeit von einer vorausgehenden möglichen Klage - konkretere Zeitangaben gemacht werden“.