Wem gehört dieser Polo in der Parkbucht an der B463 zwischen Balingen und Albstadt? Das Fahrzeug wurde seit Wochen nicht mehr bewegt. Foto: Roth

Kein Kennzeichen, offenes Dach und Bierflaschen im Fahrerraum. Ein wohl illegal entsorgter VW Polo sorgt in einer Parkbucht an der B 463 zwischen Albstadt und Balingen für Aufsehen.

Pendlern, die regelmäßig zwischen Albstadt und Balingen unterwegs sind, dürfte der markante graue Polo in der Parkbucht auf Höhe Weilstetten längst aufgefallen sein. Das Auto steht dort bereits seit mehreren Wochen mit geöffnetem Schiebedach, Außenspiegel und Türgriff sind mit rot-weißem Flatterband verbunden.

 

Weil das Dach geöffnet ist, macht der Innenbereich des Fahrzeugs bei näherem Betrachten nicht mehr den besten Eindruck. Laub liegt auf den Sitzen, dazu leere Bierflaschen. Auch Regenschauer haben ihre Spuren hinterlassen.

Die große Frage: Wem gehört das wohl nicht mehr fahrbereite Auto? Die Kennzeichen sind abmontiert, die Polizei konnte den Halter nicht ausmachen, wie Dennis Schmidt, Pressesprecher der Stadt Balingen, auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt. Die Stadt Balingen ist nun in diesem Fall die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Inzwischen hat die Stadtverwaltung einen roten Punkt an die Fensterscheibe auf der Fahrerseite des Wagens angebracht. Dieser wird laut Schmidt unter anderem dann vergeben, wenn kein Kennzeichen angebracht ist, das Eigentum respektive der Besitz am Auto offensichtlich aufgegeben wurden oder das Fahrzeug offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich ist.

Auto an B463 bereits am 9. September gemeldet

Bei jenem Fall an der B 463 dürften ob der außergewöhnlich langen Standzeiten wohl mehrere dieser Gründe zutreffen. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen mitteilt, haben Mitarbeiter der Straßenmeisterei Lautlingen den grauen Polo bereits am 9. September der Polizei gemeldet. Die Stadt Balingen wurde am 29. September informiert.

Der rote Punkt fordert den Fahrzeughalter auf, das Auto zu entfernen, sonst wird es abgeschleppt. Foto: Roth

Diese ist im Normalfall auch zuständig für die Anbringung des roten Punktes, nur wenn Gefahr in Verzug drohe, bringe auch die Polizei solche Aufkleber an, erklärt Dennis Schmidt weiter.

Roter Punkt droht mit Frist – die ist verstrichen

Und was genau sagt der rote Punkt nun aus? Dieser weist den Halter darauf hin, dass das Fahrzeug unberechtigt auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht und bis zu einem bestimmten Datum entfernt werden muss – im vorliegenden Fall bis zum 6. Oktober.

Nun ist diese Frist bereits verstrichen. Auf dem roten Punkt wird dem Fahrer daher wie folgt gedroht: „Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung wird es von der Ordnungsbehörde beseitigt.“ Schmidt erläutert hierzu, dass mit dem roten Punkt Fristen zwischen ein und vier Wochen gesetzt werden, spätestens nach Ablauf der vier Wochen „darf man bei alten oder offensichtlichen Schrottfahrzeugen die Abfalleigenschaft unterstellen und entsorgen lassen“.

Bis der graue Polo an der B 463 abgeschleppt wird, dürfte es also nicht mehr allzu lange dauern. Und wer zahlt für die Entsorgung? Sollte ein Halter feststellbar sein, muss dieser die gesamten Abschlepp- und Verwaltungskosten inklusive Bußgelder zahlen. Darunter fallen laut Stadtsprecher Schmidt beispielsweise bei Vorliegen der Abfalleigenschaft und einen gegebenenfalls abfallrechtlichen Verstoß bis zu 50 000 Euro Strafe. Doch: Könne auch nach Ermittlungen kein Halter mehr festgestellt werden, trage die Stadt die gesamten Kosten.

Parken erlaubt – aber wie lange?

Voraussetzungen
Der ein oder andere Autofahrer mag sich angesichts des abgestellten VW Polo in der Parkbucht an der B 463 die Frage stellen, wie lange ein Fahrzeug auf solch einem Parkplatz eigentlich abgestellt werden darf. Dennis Schmidt, Pressesprecher der Stadt Balingen, informiert, dass grundsätzlich – sofern keine Beschilderung dies verbietet – für den Straßenverkehr zugelassene und verkehrstaugliche Fahrzeuge dauerhaft auf einem solchen Parkplatz abgestellt werden dürfen.