Nach den Worten von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) soll auch in Pforzheim ein schnellerer Austausch zwischen den Institutionen stattfinden, um straffällig gewordene Jugendliche (bis 18 Jahre) und ihr Umfeld besser einschätzen zu können und so neue Straftaten zu verhindern. Foto: dpa

Das Erfolgsmodell Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt wird ausgeweitet.

Pforzheim/Stuttgart - Das Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt war das erste seiner Art und gilt allenthalben als Erfolgsprojekt. Jetzt wurde in Pforzheim die zweite Einrichtung im Land eröffnet – weitere sollen folgen.

Wird einem Angeklagten der Prozess gemacht, einem jugendlichen Straftäter zumal, ist es mit dem herkömmlichen Amtsrichter nicht getan. Neben dem Gericht sind auch Polizei, Staatsanwaltschaft, soziale Rechtspflege bzw. Jugendgerichtshilfe in den Fall involviert. Oft sind die Wege lang, räumlich wie behördlich, was eine entsprechend lange Verfahrensdauer nach sich zieht.

Im Stuttgarter Haus des Jugendrechts hat man diese Probleme nicht. In dem Gebäude in Bad Cannstatt sind besagte Einrichtungen seit 1999 unter einem Dach vereint. Die räumliche Nähe in dieser Art von Nachbarschaftsgericht brachte die erhoffte schnellere Bearbeitung der Fälle und somit eine kürzere Verfahrensdauer mit sich. Was zunächst nur als Pilotprojekt gedacht war, ist seit nunmehr sechs Jahren fester Bestandteil des Gerichtsbezirks. In Justizkreisen wird das Stuttgarter Haus des Jugendrechts als Erfolgsprojekt gerühmt.

Was in Stuttgart funktioniert – und mittlerweile auch in anderen Großstädten wie Frankfurt und Köln –, muss auch für kleinere Städte gut sein, sagte sich die grün-rote Landesregierung und verständigte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Ausweitung des Modells. Jetzt hat in Pforzheim das landesweit zweite Haus des Jugendrechts eröffnet.

„Kriminelle Karrieren werden frühzeitig gestoppt“

Nach den Worten von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) soll auch in Pforzheim ein schnellerer Austausch zwischen den Institutionen stattfinden, um straffällig gewordene Jugendliche (bis 18 Jahre) und ihr Umfeld besser einschätzen zu können und so neue Straftaten zu verhindern. „Kriminelle Karrieren werden frühzeitig gestoppt“, sagte der Minister bei der Eröffnung.

Kernpunkt des Konzepts ist die schnellere Bestrafung der Jugendlichen getreu dem vielbeschworenen Motto, wonach die Strafe auf dem Fuße folgen müsse, um Wirkung zu erzielen. „Viele Jugendstraftäter können im Prozess gar keinen Zusammenhang mehr zu ihrer Tat herstellen, wenn es sich so lange hinzieht“, ergänzt eine Sprecherin Stickelbergers. Während des schon seit Anfang Februar laufenden Probebetriebs in Pforzheim konnten die meisten Verfahren bereits binnen weniger Wochen abgewickelt werden. Normal sind zwei Monate. Auch in Stuttgart wurde die Verfahrenszeit gegenüber früher halbiert.

Verfahrensdauer halbiert

Ganz unumstritten ist die verkürzte Verfahrensdauer aber nicht. Das Mainzer Institut für Sozialpädagogische Forschung, welches eine Begleitstudie zum Mainzer Haus des Jugendrechts erstellt hat, stellt fest, dass die Terminierung der Hauptverhandlung oft zu schnell erfolgt. So entstünde bisweilen ein unnötiger Handlungs- und Zeitdruck. Auch in Frankfurt gab es Vorbehalte. Diese zielten vor allem auf den Datenschutz. Weil das Gesetz eine Trennung von Sozialhilfe und Strafverfolgung vorsieht, dürfe die Jugendgerichtshilfe nicht gezwungen werden, vertrauliche Daten über die Straftäter an die Polizei weiterzugeben – und das, wo doch die möglichst enge Kooperation zwischen den Behörden das Ziel des Projekts sei.

Für das Jugendamt in Pforzheim sind das eher Probleme theoretischer Natur. Uwe Jung-Pätzold weist darauf hin, dass jedes Haus anders konzipiert sei. „Wir in Pforzheim haben einen umfassenderen Ansatz als beispielsweise Stuttgart“, erklärt der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim Jugendamt. In Pforzheim liege der Fokus auf der Jugendhilfe und der sozialen Integration im Allgemeinen, weniger auf den reinen Strafverfahren. So wirkt der gesamte kommunale Sozialdienst an dem Projekt mit und nicht nur die Gerichtshilfe. Dass die Dezernate nicht direkt in dem Gebäude unweit des Bahnhofs untergebracht sind, tut der Sache nach Meinung Jung-Pätzolds keinen Abbruch. „In drei Minuten sind wir vor Ort.“

Dass neben Stuttgart-Bad Cannstatt ausgerechnet Pforzheim ein Schnellgericht bekommt, liegt indes nicht daran, dass die Region Pforzheim/Enzkreis ein besonderer Brennpunkt in puncto Jugendkriminalität wäre. Vielmehr haben die Verantwortlichen vor Ort lange dafür gekämpft. Der Landesregierung schweben weitere Häuser des Jugendrechts vor – konkrete Pläne dafür gibt es bislang aber keine.