Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in Sachen Altglasverbrennung im Zementwerk in Dotternhausen wird an diesem Mittwoch, 19. Januar, um 10 Uhr in der Sigmaringer Stadthalle fortgesetzt.
Dotternhausen - Um die Verbrennung von Altglas im Dotternhausener Zementwerk geht es erneut an diesem Mittwoch, 19. Januar, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Gegen den Einstatz von Altglas hat der Vorsitzende des Vereins Umwelt- und Naturschutz Zollernalb (NUZ), Siegfried Rall, geklagt.
Entscheidung über Antrag
Nach Ansicht der NUZ wird die Verhandlung, Beginn 10 Uhr in der Stadthalle Sigmaringen, wohl mit einer Entscheidung über den Antrag auf ein Sachverständigen-Gutachten beginnen. Dieses soll klären, inwieweit die Altglasverbrennungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Abgase im Zementwerk haben. Dieser Antrag war am ersten Verhandlungstag nicht mehr entschiedenen worden.
Wie der Verein NUZ darlegt, werden der Kläger und sein Anwalt weitere Beweisanträge stellen, damit im Gericht ein Sachverständiger befragt wird, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen (RP) als Beklagte erklärt habe, Sachverständigengutachten seien nicht erforderlich, da in den neuen VDI-Richtlinien (Verein Deutscher Ingenieure) "Emissionsminderungen Zementwerke" die Bewertungen und Beurteilungen bereits beschrieben seien.
Verweis auf VDI-Richtlinien
Der Verein ist da anderer Ansicht. Schon im Entwurf der Richtlinien werde darauf hingewiesen, dass bei Feuerungswärmeleistungen von mehr als 40 Prozent gefährlicher Abfälle die wesentlich strengeren Abgasreinigungen von Müllverbrennungsanlagen einzuhalten seien. Die NUZ weist darauf hin, dass sie die neuen und vollständigen VDI-Richtlinien nicht habe, weil dieses öffentlich nicht zugänglich seien, sondern zum Preis von rund 250 Euro verkauft würden. "Nachdem wir schon für die Entwürfe 250 Euro bezahlt haben, konnten wir diese neue Fassung noch nicht beschaffen", heißt es in einer Mitteilung.
"Es geht um Aufklärung"
Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer geht indessen davon aus, dass der Schwerpunkt des Prozesses wohl in der Aufklärung bestehen werde, wie giftig die Altglasabfälle tatsächlich seien. Das RP gebe dem Verwaltungsgericht keine Auskünfte – "unter Berufung auf den Betriebsgeheimniseinspruch durch Holcim".
Wichtig sei die Aufklärung deshalb, weil Holcim der Einsatz von bis zu 100 Prozent Ersatzbrennstoffen genehmigt sei. Es stelle sich die Frage nach "den kumulierenden Abgasgiftstoffen". Majer: "Es darf keine Sondermüllverbrennungen in Zementwerken ohne geeignete Filteranlagen geben – im Interesse der Umwelt und Gesundheit."