Kultusministerin Theresa Schopper plant Erleichterungen für Abiturienten schon in diesem Jahr. Die Änderungen betreffen Abiturienten, die bei einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung null Punkte holen.
Stuttgart - Abiturienten, die in einer mündlichen Prüfung null Punkte holen, sollen in Baden-Württemberg binnen einer Woche eine zweite Chance bekommen, in einer Nachprüfung doch noch zu bestehen – ohne Wiederholung des ganzen Schuljahrs. Wer in einer schriftlichen Abiturklausur null Punkte hat, kann sein Reifezeugnis bislang durch eine mündliche Nachprüfung mit mindestens drei Punkten retten. Diese Anforderung soll außerdem bereits im laufenden Prüfungsjahr auf einen Punkt gesenkt werden.
Diese beiden Änderungen der Abiturverordnung hat Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) auf den Weg gebracht. Das Ministerium hat die Schulen kurz vor Weihnachten darüber in einem Brief informiert, der unserer Redaktion vorliegt. „Wir bitten Sie, die Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge 2022 und 2023 umgehend über die Neuerung zu informieren“, heißt es da. Allerdings sind die dazu notwendigen Veränderungen der Abitursverordnung noch nicht umgesetzt.
Rabatt für Blackout-Kandidaten
Ministerin Schopper will Härtefälle vermeiden und eine Ausgleichsmöglichkeit schaffen. „Wir wollen den Prüflingen nicht den ganzen Abschluss nehmen, nur weil sie einen Blackout haben“, heißt es in ihrem Haus. Um eine generelle Senkung der Leistungsanforderungen gehe es nicht, wird im Hause Schoppers betont.
Einig sind sich Ministerium, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Philologenverband darüber, dass davon überhaupt nur wenige Schüler betroffen sind. Das Ministerium schätzt den Anteil auf 0,1 Prozent der Abiturienten, GEW und Philologenverband gehen von ein bis zwei Dutzend Fällen jährlich aus. Beide Verbände betonen, dass die Regel praktisch nur das Fach Mathematik betreffe – in allen anderen Fächern kämen null Punkte in Klausur oder Prüfung de facto nicht vor. Darüber hinaus sagen beide Verbände übereinstimmend, dass die mündlichen Nachprüfungen zu erheblichen Mehrbelastungen der Lehrer führen.
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Davon abgesehen gehen die Meinungen über Schoppers Schritt beim Abitur auseinander. „Für die Schüler ist das eine sehr gute Lösung. Wir begrüßen die Änderung“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. „Wegen der baden-württembergischen Null-Punkte-Regel waren Schüler mit Prüfungspanik an einem Tag durchgefallen, auch wenn sie in allen anderen Fächern gut abgeschnitten haben. Das halten wir für unverhältnismäßig.“
Zwist in der Koalition
Der Vorsitzende des Philologenverbands Ralf Scholl dagegen differenziert: Die Nachprüfung bei einem Totalversagen in der mündlichen Prüfung findet er akzeptabel. „Aber das Aufweichen der Null-Punkte-Regel im Schriftlichen ist nicht hinnehmbar“, sagt er und betont, dass diese Regel vor drei Jahren erst eingeführt und erst einmal angewandt wurde. „In der Praxis ist die Neuregelung eigentlich nur bei wenigen Mathe-Prüflingen relevant“, betont Scholz. „Aber im Leistungsfach die Anforderungen derart zu verwässern ist unmöglich.“
Auch in der Koalition gibt es Unruhe. Die CDU ist von den Berichten über Schoppers Plan überrascht worden und verteidigt die Null-Punkte-Regelung, die erst unter Schoppers CDU-Vorgängerin Susanne Eisenmann erlassen worden ist. „Wir hatten keine Kenntnis davon, und wir haben Beratungsbedarf“, erklärte Alexander Becker, der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Über eine zweite Chance im Mündlichen könne man reden, ergänzt er. „Aber wichtig ist, dass das Mindestniveau im Abitur und die Studierfähigkeit erhalten bleiben.“
Der FDP-Politiker Timm Kern forderte Schopper unverblümt zur Rückzug auf. „Wir lehnen dies rundherum ab“, sagte er und sprach von einer Niveausenkung beim Abitur. Das Land könne sich aber kein zweitklassiges Bildungssystem leisten. „Um dies zu gewährleisten, sind gewisse Mindestanforderungen an ein Abitur unabdingbar.“