Keine glänzenden Aussichten: Nach einer aktuellen Studie haben viele Bundesbürger bereits schwarz Hilfe im Haushalt in Anspruch genommen. Foto: Fotolia

Das Anmeldeverfahren für Minijobber ist unkompliziert und kostet den Arbeitgeber kaum etwas. Dennoch melden vier Millionen Haushalte ihre Hilfe nicht an.

Stuttgart/Berlin - Marijana (Name ist der Redaktion bekannt) arbeitet vier Tage die Woche in einem Krankenhaus. Um für sich und ihren Sohn noch etwas dazuzuverdienen, putzt die alleinerziehende Mutter nebenbei noch in zwei verschiedenen privaten Haushalten – schwarz. „Mein Arbeitgeber hätte etwas dagegen, wenn ich nebenbei noch einen anderen Job habe“, sagt Marijana. Deshalb meldet sie den Nebenverdienst nicht an.

Wie Marijana geht es vielen Haushaltshilfen. Laut einer aktuellen Forsa-Studie im Auftrag der Minijob-Zentrale hat jeder Zehnte der Befragten bereits illegal eine Haushaltshilfe beschäftigt – mehr als die Hälfte von ihnen schon öfter.

Der Bedarf an Unterstützung im Haushalt wächst. Immer mehr Menschen brauchen Hilfe beim Putzen, Kochen, Einkaufen oder Kinderhüten. Die zunehmende Frauenerwerbstätigkeit lässt die Nachfrage steigen, und auch immer mehr ältere Menschen benötigen Hilfe. Auch kinderlose Paare oder berufstätige Singles wollen mehr von ihrer Freizeit haben. „Die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen ist gestiegen und wird zukünftig aufgrund der demografischen Veränderungen weiter steigen“, sagt Barbara Freytag-Leyer, Expertin für Haushaltsmanagement an der Hochschule Fulda. Während manche Aufgaben früher von Familienmitgliedern erledigt wurden, ist man heute verstärkt auf fremde Unterstützung angewiesen.

Liegt der Verdienst unter 400 Euro, ist der Betrag steuerfrei

Viele Gründe also, dass die Zahl der Minijobs kräftig steigen müsste. Doch im Juni dieses Jahres waren lediglich 242.743 Minijobs in deutschen Haushalten angemeldet. Das sind zwar knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr, doch der Anteil ist angesichts der vier Millionen Haushalte, die eine Hilfe anstellen, immer noch verschwindend gering.

Seit 2003 gibt es das sogenannte Haushaltsscheckverfahren, das eine Anmeldung von Haushaltshilfen unkompliziert über die Minijob-Zentrale regelt. Die Vorteile für die Haushaltskraft liegen auf der Hand: Liegt der Verdienst unter 400 Euro, ist der Betrag steuerfrei. Außerdem hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, auf Lohnfortzahlungen und die Möglichkeit zur Rentenaufstockung. Den Betrag, den der Arbeitgeber für Sozialabgaben seiner Haushaltshilfe angeben muss, kann er wiederum beim Finanzamt geltend machen. Finanzielle Benachteiligungen durch die Anmeldung fallen daher kaum ins Gewicht. Außerdem sichert sich der Arbeitgeber ab, falls sich die Haushaltshilfe während der Arbeit verletzt.

Doch alle Bemühen der Regierung, die Schwarzarbeit einzudämmen, sind gescheitert. Die Quote derer, die Schwarzarbeiter beschäftigen, steigt mit Alter, Einkommen und Bildung. Der durchschnittliche Arbeitgeber von illegalen Haushaltshilfen ist über 60 Jahre alt, kommt aus Westdeutschland, hat Abitur und verfügt über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2000 Euro. „Eine simple Erklärung dieser Tatsache liegt darin, dass solche Haushalte überhaupt die Mittel und den Bedarf haben, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen“, sagt Detlef Fetchenhauer, Wirtschaftspsychologe am Institut für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität Köln.

„Menschen orientieren sich in ihrem Verhalten in hohem Maße am Verhalten ihrer Mitmenschen“

Nur fünf Prozent derjenigen, die eine illegale Hilfe beschäftigen, haben deswegen ein schlechtes Gewissen. „Menschen orientieren sich in ihrem Verhalten in hohem Maße am Verhalten ihrer Mitmenschen“, sagt Fetchenhauer. Wenn sie feststellen, dass die meisten anderen in ihrem Umfeld Haushaltshilfen nicht anmelden, empfinden sie dieses Verhalten als normal. Außerdem erkennen die meisten nicht, wem sie mit ihrem Verhalten schaden. „Für viele Menschen ist kein Opfer erkennbar, weswegen sie auch kein schlechtes Gewissen haben“, sagt Fetchenhauer. Da es nur um geringe Beträge geht, haben die Arbeitgeber nicht das Gefühl, etwas Strafbares zu machen.

Die Gründe für die Schwarzarbeit wurden von der Minijob-Zentrale ebenfalls untersucht. Immerhin gaben nur acht Prozent der Befragten an, ihre Haushaltshilfe unter keinen Umständen anzumelden. Nur noch elf Prozent gaben an, Geld sparen zu wollen. Im Vergleich zum Jahr 2008 hat sich die Zahl damit halbiert. Rund 15 Prozent denken, dass das Verfahren zur Anmeldung zu kompliziert und bürokratisch ist. Dabei wirbt die Minijob-Zentrale seit vielen Jahren damit, dass es nur ein paar Minuten dauert, das Formular auszufüllen. „Der Arbeitgeber muss nur ein einseitiges Formular ausfüllen, es auch vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen und an die Minijob-Zentrale schicken“, sagt Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. Alles Weitere würde dann automatisch laufen.

Die am häufigsten genannte Ursache mit 23 Prozent ist aber, dass der Arbeitnehmer selbst nicht angemeldet werden möchte. Der Grund auch im Fall von Marijana: Die Arbeitnehmer wollen neben ihrem Hauptjob etwas dazuverdienen oder mehreren geringen Beschäftigungen nachgehen und damit pro Monat mehr als 400 Euro verdienen.

Dabei ist Schwarzarbeit durchaus kein Kavaliersdelikt. Wer seine Haushaltshilfe nicht offiziell anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.