Mit einer angeblichen Obdachlosenzeitung oder Rosen wollen sich Betrüger in Lahr Spenden ergaunern. Foto: privat/Adobe Stock

Verschiedene Gruppierungen versuchen derzeit vermehrt, die Spendenbereitschaft ihrer Mitmenschen auszunutzen. Sie verkaufen Rosen beziehungsweise eine vermeintliche Obdachlosenzeitung und gaukeln den Bürgern vor, dass dies für den guten Zweck sei.

Im Gebiet Götzmann und der Stadtmitte von Lahr sind sie anzutreffen: Menschen die rote Rosen verteilen und anschließend eine Spende für die Tafel Lahr erbitten, informiert Ulrike Hauesler vom Diakonischen Werk in einer Pressemitteilung. Auch unserer Redaktion sind die vermeintlichen Wohltäter am Dienstagmittag in den Marktstraße aufgefallen. Doch es handelt sich um einen Betrug: „Die Menschen sind nicht in unserem Auftrag unterwegs. Hier wird die Spendenbereitschaft ausgenutzt“, bestätigt Haeusler, Dienststellenleiterin des Diakonischen Werkes in Lahr.

 

Für Spende besser den direkten Weg wählen

Viele Menschen unterstützen in der Adventszeit mit einer Spende soziale Einrichtungen. Damit das Geld auch wirklich in der gewünschten Einrichtung landet ist eine direkte Spende per Überweisung der sicherste Weg, so Hauesler weiter. Wer also die Lahrer Tafel unterstützen will, sollte dies auf direktem Wege tun.

Ende der vergangenen Woche erregte eine andere Betrugsmasche die Aufmerksamkeit der Lahrer: Die vermeintliche Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ wurde in der Lahrer Innenstadt verkauft worden. Für 1,50 Euro wollten die Verkäufer das Blatt an die Lahrer bringen. Die Zeitschrift, die den Anschein erweckt, dass die Erlöse Obdachlosen zu Gute kommen, ist jedoch höchst umstritten. Im Jahr 2021 wurde der Verkauf in Rheinland-Pfalz verboten, nachdem das Unternehmen, das im Impressum angegeben ist, sich nicht dazu äußern wollte, wohin das eingenommene Geld wirklich fließt. Im vergangenen Jahr ist das Blatt unter anderem in Emmendingen und in Calw aufgetaucht. Diversen Medienberichten zufolge sind Artikel der Zeitschrift verschwörungstheoretischer Natur.

Wie die Stadt nun auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, war der Verkauf am Freitag nicht gestattet. „Der Verkauf von Druckwerken auf öffentlichen Straßen bedarf keiner Reisegewerbekarte, wird jedoch vom Ordnungsamt der Stadt Lahr straßenrechtlich als erlaubnispflichtige Sondernutzung eingestuft. Eine solche war für Freitag nicht beantragt, der Verkauf demnach nicht zulässig“, so Stadtsprecher Nicolas Scherger.

Verkauf war bis Freitag nicht bekannt

Im vorliegenden Fall sei der Verkauf der Zeitschrift der Stadt bis Freitag nicht bekannt gewesen. Bei einer Überprüfung vor Ort am Freitagnachmittag konnten die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes auch keinen Verkauf mehr feststellen. In früheren Jahren habe es bereits vereinzelt Hinweise auf den Verkauf ähnlicher Zeitschriften gegeben, bei Überprüfungen vor Ort konnten die entsprechenden Personen jeweils ebenfalls nicht mehr angetroffen werden.

„Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes werden die Situation in den kommenden Wochen verstärkt beobachten und im erneuten Fall die Personalien der verkaufenden Person erfassen und einen Platzverweis aussprechen“, heißt es aus dem Rathaus weiter.

Impfkritische Inhalte

Die Artikel, die im vermeintlichen Obdachlosenblatt „Straßenlicht“ zu sehen sind, sollen mit dem Schicksal Obdachloser so gut wie nichts zu tun haben. Hauptthema des Blatts sollen Medienberichten zufolge die Corona-Politik und Kritik an den Impfungen sein.