Ein junger Mann verletzte im Februar in Rottenburg zwei Menschen mit einem Messer. (Symbolbild) Foto: eliosdnepr - stock.adobe.com

Im Februar stach ein junger Mann in Rottenburg auf einen Busfahrer mit dem Messer ein. Jetzt gab es das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft – die Verteidigung hatte auf Bewährung plädiert.

Das Urteil und die Urteilsbegründung dauerten ungewöhnlich lange. Fast eine Stunde nahm sich der Richter Armin Ernst vor dem Landgericht Tübingen Zeit. Er beginnt mit einer eher persönlichen Bemerkung: „Es macht einen schon ein Stück weit sprachlos“, wenn man die Tat am Busbahnhof von Rottenburg im Rückblick betrachte: Da ist ein bisher völlig unbescholtener Angeklagter, der nun mit einer langjährigen Haftstrafe leben müsse. Und da ist ein Busfahrer, „der jeden Tag seiner Arbeit nachgeht“, dann völlig unerwartet mit einem Küchenmesser attackiert wird – und noch Monate nach der Tat unter massiven psychischen Beeinträchtigungen leide. Und das alles nur wegen eines Streits um einen Fahrschein: „Eine Tat wie aus heiterem Himmel“, so der Richter.