Bei dem Frontalzusammenstoß bei Steinach waren im November 2024 zwei Menschen tödlich verletzt worden. Foto: Kamera24

Im November 2024 kam es bei Steinach zu einem Frontalzusammenstoß. Nun muss sich der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der tragische Unfall Anfang November des vergangenen Jahres, bei dem zwei 81-jährige Senioren auf der B 33 bei Steinach starben, hat nun auch ein juristisches Nachspiel: Der zum Unfallzeitpunkt 18-Jährige muss sich etwas mehr als ein Jahr nach dem Unglück vor dem Amtsgericht Gengenbach wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

 

Der junge Fahrer eines Fiat 500 war am Freitag, 8. November 2024, gegen 18.45 Uhr auf der B 33 in Richtung Haslach unterwegs, als er aus immer noch ungeklärter Ursache auf Höhe von Steinach nahezu geradlinig nach links in den Gegenverkehr geriet. Dort stieß er frontal mit einem entgegenkommenden Fiat zusammen.

Warum der junge Mann in den Gegenverkehr geriet, bleibt weiterhin unklar

Während der 18-jährige Unfallverursacher bei dem Zusammenstoß schwer verletzt wurde und von Ersthelfern, die sofort nach dem Unfall eingriffen, aus seinem Fahrzeug befreit werden konnte, wurden die beiden Insassen des anderen Autos eingeklemmt und konnten nicht aus dem Fahrzeug gerettet werden.

Den ausbrechenden Brand im E-Auto des 18-Jährigen löschten ebenfalls die Ersthelfer. Die Feuerwehren aus Steinach und Haslach sowie der Rettungsdienst trafen daraufhin kurz danach an der Unfallstelle ein. Die beiden Senioren konnten die Helfer jedoch nur tot bergen.

Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, weshalb der 18-Jährige mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten war. Den Ersthelfern gegenüber erklärte er, er habe die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Was diese ergaben, wurde bislang nicht bekannt.

Was allerdings bekannt ist: Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat am 2. Juni dieses Jahres Anklage gegen den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Verhandlung finden laut Information unserer Redaktion am 18. November am Amtsgericht Gengenbach statt.

Bislang ist unklar, ob das Strafrecht für Erwachsene oder Jugendliche greift

Weitere Auskünfte zur Sachlage kann die Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht geben, wie sie auf eine Anfrage unserer Redaktion schreibt. Das betrifft auch die möglichen Rechtsfolgen: Der Angeklagte sei ein Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, erklärte Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen auf die Anfrage.

Im Falle einer Verurteilung müsse das Gericht daher auch entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung komme, weshalb derzeit noch keine konkreten Aussagen zu möglichen Rechtsfolgen gemacht werden könnten, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft Offenburg.

Ständige Gefahr

Immer wieder kommt es auf der B 33 zu Unfällen mit Toten und Schwerverletzten. Zuletzt war Anfang Mai eine 77-jährige Frau nach einem Zusammenstoß zwischen Steinach und Biberach gestorben – bereits das vierte Todesopfer auf diesem Streckenabschnitt seit November 2024. Immer wieder geraten dort Fahrzeuge in den Gegenverkehr. Polizei und Feuerwehr konnten bislang keine besonderen Gefahrenstellen ausmachen.