In der Offenburger Straße – gegenüber dem Kaufland, das ebenfalls zum Konzern gehört – will Lidl seine Verkaufsfläche mehr als verdoppeln. Foto: Baublies

Der Streit zwischen dem Lebensmitteldiscounter Lidl und der Stadt Lahr geht weiter. Der Clinch wird nicht nur juristisch, sondern auch mit baurechtlichen Mitteln fortgesetzt.

Lahr – Schon seit längerer Zeit streiten die Stadt und der Lidl-Konzern, wie präsent der Lebensmitteldiscounter in Lahr sein und wie viel Verkaufsfläche er haben darf. Vereinfacht gesagt will Lidl so viel Verkaufsfläche, die Stadt dagegen will eine marktbeherrschende Präsenz dagegen verhindern.

In der Offenburger Straße ist es das Ziel von Lidl, einen neuen Markt mit einer Verkaufsfläche von 1750 Quadratmetern zu bauen. Das wäre mehr als eine Verdoppelung: Die bisherige Lidl-Filiale hat eine genehmigte Verkaufsfläche von 698 Quadratmetern, der direkt benachbarte Kik-Textilmarkt, der ebenfalls Lidl gehört, hat 495 Quadratmeter. Schon vor mehr als zwei Jahren hatte sich die Stadt vorgenommen, einen solch großen Lidl-Markt nicht zuzulassen: Sie verweist auf das 2017 beschlossene Einzelhandelskonzept, das eine Stärkung der Innenstadt und eine Nahversorgung in möglichst flächendeckender Form sicherstellen will. Die Stadt wollte dabei auch erreichen, dass in einem Neubau für den Lidl-Lebensmittelmarkt Wohnungen geschaffen werden.

Gericht entscheidet bis Ende des Jahres

Auch der Lidl-Markt in der Geroldsecker Vorstadt ist ein Zankapfel. Schon 2016 hatte Lidl einen Vorstoß unternommen, den Markt erweitern. Damals sollten 198 Quadratmeter Lagerfläche in Verkaufsfläche umgewandelt werden, sodass der Markt eine Verkaufsfläche von mehr als 1000 Quadratmetern gehabt. Die Stadt hat dem einen Riegel vorgeschoben.

In diesen beiden Fällen sind immer noch Klagen anhängig: Lidl will auf diesem Weg die Verkaufsflächenerweiterungen durchsetzen. Laut Stadt hat das Verwaltungsgericht Freiburg beide Klagen im September 2021 in erster Instanz abgewiesen. Dagegen hat Lidl jeweils beantragt, eine Berufung zuzulassen. Darüber werde wohl vor Jahresende entschieden.

Lidl will weiteren Markt im Fachmarktzentrum

Es gibt noch einen dritten Streitfall: Lidl hatte Anfang 2021 das frühere Obi-Grundstück im Mietersheimer Fachmarktzentrum gekauft, um dort eine dritte Filiale zu eröffnen – dieser Standort war eigentlich für den Discounter Thomas Philipps vorgesehen. Der Gemeinderat hat einen dritten Lidl-Markt verhindert.

Im Fall der Offenburger Straße geht das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans, mit der die Verdoppelung der Verkaufsfläche verhindert werden soll, seinen Gang. Inzwischen ist die Offenlage abgeschlossen. Der Lidl-Rechtsanwalt hat in seiner Stellungnahme den Bebauungsplan als "Negativ-" und "Verhinderungsplanung" bezeichnet.

Der Technische Ausschuss befasst sich bei seiner Sitzung am Mittwoch, 9. November, ab 17.30 Uhr im Gemeinderatssaal mit diesem Thema.

Großflächiger Handel

Wann ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig einzustufen ist, regelt die Baunutzungsverordnung. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 ausgeführt, dass Einzelhandelsbetriebe dann großflächig sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter überschreiten. Zuvor wurde bereits ab 700 Quadratmetern die Großflächigkeit angenommen.