Bis auf den Sportplatz und das BOS-Gelände soll nun das gesamte Areal der ehemaligen Zollernalb-Kaserne in die Hände des Zweckverbands Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Zollernalb fallen. Bisher war es nur die Hälfte. Foto: Kästle/dpa

Ursprünglich wollte der Zweckverband nur die Hälfte des ehemaligen Kasernengeländes für den Interkommunalen Industrie- und Gewerbepark Zollernalb überplanen und erschließen. Nun laufen Verhandlungen für den Erwerb des gesamten Areals – ausgenommen die rund 3,5 Hektar für das Sportzentrum.

Meßstetten - Bisher hat der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP), zu dem neben der Stadt Meßstetten auch die Kommunen Albstadt, Balingen, Oberheim und Nusplingen gehören, nur einen Teil des ehemaligen Geländes der Zollernalb-Kaserne überplant – genauer gesagt rund die Hälfe, 25 Hektar. Nun soll sich aber das Gelände, auf dem künftig der Interkommunale Industrie- und Gewerbepark Zollernalb entstehen soll, auf 51,9 Hektar ausdehnen.

 

Diese Abgrenzung des Verbandsgebiets beruht darauf, dass der Zweckverband gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bislang nur ein Erwerbsinteresse für diese 25 Hektar und die entsprechende Fläche geltend gemacht hat.

Der Verwaltungsrat hat im vergangenen Herbst beschlossen, dass der Zweckverband das gesamte Kasernengelände erwerben möchte und das der BImA als der bisherigen Eigentümerin auch signalisiert. Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft teilte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit, dass die BImA bereit sei, in die Verkaufsverhandlungen einzusteigen.

BOS-Gelände und Sportplatz ausgenommen

Die Vorbereitungen für einen Gesamtverkauf – es geht um weitere 26,5 Hektar – und die notwendigen Ermittlungen des Verkehrswerts sind bereits in die Wege geleitet. Ausgenommen davon sind die Sportflächen, wo die Stadt Meßstetten derzeit ein Sportzentrum errichtet, und das rund 8500 Quadratmeter große BOS-Gelände, das weiterhin hoheitlich genutzt wird und im Eigentum der BImA bleien muss. Für die Sportflächen, welche die Stadt Meßstetten separat von der BImA erworben hat, stellt diese derzeit den Bebauungsplan "Sportfläche Geißbühl" auf – das Plangebiet für das Sportzentrum umfasst 35 800 Quadratmeter.

Der Erwerb des gesamten Kasernengeländes steht auch im Einklang mit den Interessen des Landes, welche die BImA berücksichtigen muss. Bisher musste abgewartet werden, ob Teile des Geländes nochmals für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Ende Januar kam die Nachricht vom zuständigen Justizministerium, dass eine Reaktivierung der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge nicht weiter verfolgt wird.

Empfehlung an Zweckverbandsversammlung

Die Gemeinderäte hatten am Freitagabend über eine Formalie zu entscheiden beziehungsweise einen Beschlussvorschlag an die Verbandsversammlung abzugeben, eben das Verbandsgebiet zu erweitern und in der Satzung die Flächengröße anzupassen.

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Überplanung des Gesamtgeländes der Kaserne ist es erforderlich, das Verbandsgebiet zu erweitern, da nur so die Planungshoheit von der Stadt Meßstetten auf den Zweckverband übertragen werden kann – nur so ist eine einheitliche Planung möglich.

Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb möchte mit dem Erwerb des restlichen Kasernengeländes die Planungshoheit in den eigenen Händen wissen.

Kostenrahmen noch unklar

Alfred Sauter von der Bürgerliste erkundigte sich nach den Kosten. Schroft betonte, dass die Übertragung der Planungshoheit an den Zweckverband mit keinerlei Kosten verbunden sei. Über den Kaufpreis für das Gelände müssten sich Zweckverband und BImA einig werden. In welcher Größenordnung sich dieser bewegen könnte, sagte Schroft nicht.

Auf dem Geißbühl geht es nun zügig voran: Für Mittwoch, 18 Uhr, hat die Stadtverwaltung eine Sondersitzung des Gemeinderats in Videoform anberaumt. Der einzige Tagesordnungspunkt behandelt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Meßstetten mit den Gemeinden Obernheim und Nusplingen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2010 wird die Sportfläche Geißbühl als Sondergebiet Bund geführt. Für die Bauleitplanung und die Aufstellung des Bebauungsplans muss allerdings der Flächennutzungsplan geändert werden.