Unterwegs auf der rollenden Bierbank Foto: Bierbike GmbH

Das Ordnungsamt hat den Siegeszug des Bierbikes in Stuttgart vorerst beendet.

Stuttgart - Von Holland aus hat das Bierbike seinen Siegeszug bis in den Süden Deutschlands angetreten. Das Prinzip heißt: Sitzen, trinken, treten und schwitzen, während man sich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt. Das Ordnungsamt hat der rollenden Bierbank allerdings einen Bremsklotz vor die Reifen gelegt.

"Am Wochenende haben wir erfahren, dass wir für unser Bierbike eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamts brauchen", sagt Valentin Hörer, der seit März dieses Jahres solche Gefährte in Stuttgart vermietet. Seitdem haben die beiden Fahrer, die auf 400-Euro-Basis für Hörer arbeiten, diverse Touren durch die Schlossgartenanlagen und die Innenstadt unternommen. "Nun muss das Bierbike bis auf weiteres in der Garage bleiben", bedauert der 26-jährige Bankkaufmann.

Neuste Schnapsidee der mobilen Spaßgesellschaft

Er ist Lizenznehmer der Bierbike GmbH mit Sitz in Köln, doch die Vermietung an Ort und Stelle liegt in seiner Hand. Seine Kunden bezahlen zwischen 90 und 140 Euro pro Stunde für den Spaß auf der rollenden Bierbank. Das Fahrzeug besteht aus maximal 16 Sitzplätzen mit Pedalen, einem Tresen, einer Zapfanlage für Bier, einem Sonnendach und einer Musikanlage. Der Fahrer sitzt vorn, hat die Alleinherrschaft über Lenkung und Bremsen und die Aufgabe, das Gefährt sicher durch den Verkehr zu steuern.

Dass dies gelingt, daran zweifelt die SPD-Landtagsabgeordnete Christine Rudolf und hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Landesregierung von Baden-Württemberg gestellt (siehe Info-Grafik unten). Die Dame sieht es als notwendig an, für das Bierbike "eine einheitliche und für alle zuständigen Behörden verbindliche Rechtsgrundlage über die verkehrsrechtliche Behandlung dieser Fahrzeuge zu schaffen", heißt es in ihrer Begründung. Der Landesregierung bleibt jetzt nichts anderes übrig - sie muss sich mit der neuesten Schnapsidee der mobilen Spaßgesellschaft befassen.

"Das Ballermann-Image ist nur ein kleiner Ausschnit"

Valentin Hörer und Udo Klemt, der Geschäftsführer der Kölner Bierbike GmbH, können die Forderung nach einer einheitlichen rechtlichen Behandlung nachvollziehen, da man bei neuen Mietstationen in jeder neuen Stadt mit Auflagen konfrontiert sei. Dabei sei die Frage, ob es sich beim Bierbike um ein Fahrrad handle, längst erschöpfend beantwortet: "Die Stadt München hat den Sachverhalt prüfen lassen, der ADFC stufte in einem Gutachten das Bierbike ebenfalls als Fahrrad ein", sagt der Jurist Udo Klemt.

Inzwischen sei selbst "höchstrichterlich" geklärt, dass die Mitfahrer keine Fahrradfahrer im Rechtssinne seien, "weil sie keine Gewalt über das Fahrzeug haben und nur dem Antrieb dienen", sagt Klemt. Dieser Status erlaube den Fahrgästen, nebenbei Bier zu trinken. Udo Klemt hält es sowieso für unwahrscheinlich, dass sich die Fahrgäste auf ihrer Tour zu viel Alkohol zumuten könnten: "Die Menge ist limitiert, für 16 Männer auf dem Bike gibt es pro Stunde maximal zehn Liter Bier. Das schwitzt man beim Treten eher aus, als dass man den Alkohol im Blut anhäuft."

"Das Ballermann-Image ist nur ein kleiner Ausschnit"

Beim Stuttgarter Ordnungsamt ist man skeptisch. Nach Auskunft der Behörde habe man den Betreiber um eine detaillierte Darstellung dessen gebeten, was er mit dem Bierbike im öffentlichen Straßenraum tue: "Woraus besteht sein Erwerb? Aus dem Verkauf von Bier? Aus der gewerblichen Personenbeförderung?" Insbesondere sorgt sich die Behörde um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Fahrgäste: Was passiert, fragt sie, wenn die Gäste, leicht angetrunken, auf einer belebten Kreuzung plötzlich nicht mehr mitstrampeln und das Gefährt stehen bleibt? "In Berlin oder München ist das weniger eine Frage, bei der Stuttgarter Topografie aber schon." Man sei kein Bremser, sondern versuche Risiken zu mindern.

Die Lizenzgeber haben sich weitgehend abgesichert. "Alle Fahrer sind haftpflichtversichert, das ist vertraglich vorgeschrieben", betont Udo Klemt und verweist auf die gestrenge Nutzungsordnung. Demnach werden Ausschank und Konsum von Hochprozentigem abgelehnt, Verstöße gegen den Vertrag würden geahndet. So ist es den Fahrgästen beispielsweise verboten, während der Fahrt abzusteigen oder zu pöbeln. Halten sich die Gäste nicht daran, ist der Fahrer angehalten, die Tour abzubrechen.

Trotz aller rechtlichen Fallstricke ist das Bierbike in vielen anderen Städten ein Erfolgsmodell. Allein in Köln zählte der Geschäftsführer im vergangenen Jahr 100.000 Bierbiker - ob Betriebsausflug, Abi-Feier oder Junggesellenabschied. Klemt: "Das Ballermann-Image ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum."