Landesbeamte erhalten vom dritten Kind an fast 1000 Euro extra, Bundesbeamte im Land dagegen nur gut 450 Euro. Wie kann das sein bei sonst gleichen Bedingungen?
Sind Kinder von Beamten mehr wert als der Nachwuchs von Nichtbeamten? Diese Frage wird in Baden-Württemberg erörtert, seit der „kinderbezogene Familienzuschlag“ für Staatsdiener in den Blick gerückt ist: 989,17 Euro monatlich zahlt das Land ihnen vom dritten Kind an, zusätzlich zum Kindergeld. Begründung: Damit würden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Nun stellt sich eine weitere seltsame Frage: sind Kinder von baden-württembergischen Beamten mehr wert als die Kinder von Bundesbeamten, die in Baden-Württemberg wohnen und arbeiten? Da für alle die gleiche Verfassung gilt, dürfte das eigentlich nicht sein. Doch bei Bundesbeamten – etwa bei Zoll, Polizei, Gerichten oder Bundeswehr – fällt der Zuschlag vom dritten Kind an nicht einmal halb so hoch aus: 456,06 Euro sind es laut der aktuellen Besoldungstabelle.
Bund plant Gesetz zur Anpassung
Wie kann das sein, obwohl das Leben für Landes- und Bundesbeamte im Südwesten natürlich gleich teuer ist? Der Grund ist simpel: Beim Umsetzen der Karlsruher Urteile ist der Bund ungleich langsamer als die Länder. Im Spätherbst 2024 wollte die Ampel-Koalition die Besoldung endlich anpassen, doch dann ließ die FDP die Regierung platzen – und das Vorhaben von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lag auf Eis. Nun, fast ein Jahr später, geht ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) es wieder an. Demnächst will er einen Gesetzesvorschlag einbringen, mit dem auch die Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt werden. In den letzten Wochen, heißt es beim Beamtenbund in Berlin, habe der neue Vorsitzende Volker Geyer dazu viele politische Gespräche geführt; nun zeichne sich eine „echte Modernisierung“ der Besoldung ab. Nach „knapp fünf Jahren Stillstand“, den man wiederholt scharf kritisiert habe, sei es dafür auch höchste Zeit.