Nicht nur die Schwarzwaldmarienfiguren an den Gutacher Ortseingängen haben scheinbar auf die Genehmigung gewartet. Foto: Braun

Die Kinzigtäler Kommune darf die Zusatzbezeichnung ab dem 1. Dezember ganz offiziell tragen. Ein besonderes Geschenk im Jahr des 750-jährigen Bestehens.

Inoffiziell kannte das gesamte Kinzigtal Gutach schon als „Bollenhutgemeinde“, jetzt darf sie sich auch offiziell so nennen. Laut einer Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Innenministeriums hat Innenminister Thomas Strobl den Weg zum Führen der Zusatzbezeichnung „Bollenhutgemeinde“ freigemacht. „Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort“, heißt es dort. Gutach sei zu Recht stolz auf den Bollenhut, wird Innenminister Thomas Strobl weiter zitiert. „Der Strohhut gehört seit etwa 1800 zur Tracht der evangelischen Frauen in den drei benachbarten Schwarzwalddörfern Gutach, Wolfach-Kirnbach und Hornberg-Reichenbach. Gerade der schöne rote Hut der ledigen Frauen ist eines der bekanntesten Symbole des Schwarzwaldes“, so Strobl.

 

Die Gemeinde darf sich offiziell ab dem 1. Dezember 2025 „Bollenhutgemeinde“ nennen. Sie gehört damit zu rund 130 Kommunen und Ortsteilen, die so eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen.

130 Kommunen tragen eine Zusatzbezeichnung

„Wir dürfen also ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Schilder an die Ortsein- und -ausgänge hängen – und das wird noch schöner als das normale Ortsschild“, ist sich Gutachs Bürgermeister Siegfried Eckert im Gespräch mit unserer Redaktion sicher. Im Volksmund des Tals sei die Kommune schon immer als „Bollenhutgemeinde“ bekannt gewesen. „Und nun haben wir es schriftlich“, freut sich Eckert.

Verwaltung und Gemeinde-rat hätten sich von anderen Städten sowie Kommunen inspirieren lassen, die bereits eine Zusatzbezeichnung führen, wie zum Beispiel das von Gutach nicht weit entfernte Triberg, das sich als „Wasserfallstadt“ bezeichnet. Vor einem Vierteljahr sei das Gremium dann öffentlich zusammengekommen, um zu diskutieren, ob Gutach nicht einen Antrag stellen sollte, ganz offizielle zur „Bollenhutgemeinde“ zu werden. Der Rat war sich einig, bei Regierungspräsidium und Landrat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Von diesen beiden Instanzen aus ging er weiter ans Innenministerium. Dass dieser so schnell bewilligt wurde, ist für Gutach „ein besonderes Geburtstagsgeschenk“, wie Eckert sagt. Die Gemeinde feiert in diesem Jahr ihr 750. Bestehen. Den genehmigten Titel bezeichnet der Bürgermeister als „Sahnehäubchen auf dem Jubiläum“.

Die Schilder mit der Zusatzbezeichnung gibt die Verwaltung nun bei der Straßenmeisterei in Auftrag. Sechs Stück sollen es insgesamt werden: Jeweils eins für Gutach-Turm, Gutach-Mitte, zwei in Richtung Hornberg und zwei für die Rothalde. Die Urkunde für die Zusatzbezeichnung habe Eckert bereits am Dienstag erhalten. Sie wird im Rathaus ausgehängt und einen Ehrenplatz erhalten.

So läuft der Vorgang ab

„Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Sie enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht“, wird in der Mitteilung definiert. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.