Lörrach und Weil am Rhein wollen den Status eines gemeinsamen Oberzentrums behalten. Die Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut werden.
Die Vorlage zur Willensbekundung der Nachbarstädte wird am Donnerstag zunächst im Lörracher Ausschuss für Umwelt und Technik vorberaten. Hintergrund ist die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP), bei der die Oberzentren einer Prüfung unterzogen werden.
Die Aufgabe der Städte
Zunächst müssen die Kommunen aller Ober- und Mehrfachzentren Status, Inhalte und Perspektiven ihres Zentrums skizzieren. Die Absicht der beiden hiesigen Partner, weiter als Oberzentrum zu agieren, und die Zusammenarbeit zu verstärken, wo dies möglich ist, soll final durch den Beschluss beider Gemeinderäte bekräftigt und damit auch planerisch im LEP hinterlegt werden.
Die Anfänge im Jahr 2002
„Die Ausweisung als gemeinsames Oberzentrum wurde im Jahr 2002 mit dem damaligen LEP rechtskräftig. Seitdem hat sich der Oberzentrumsausschuss der Städte Lörrach und Weil am Rhein etabliert, der gemeinsame Themen behandelt“, skizziert der Lörracher Fachbereichsleiter „Stadtplanung“ Gerd Haasis in der Sitzungsvorlage. Auch die Verwaltungsspitzen tauschen sich regelmäßig aus.
Funktion des Oberzentrums
In der Raumordnung wird verschiedenen Orten eine unterschiedliche „Zentralität“ mit entsprechenden Funktionen zugewiesen. Je zentraler der Ort, desto umfassender sind die Dienstleistungen, die er anbietet. An zentralen Orten sollen wichtige Funktionen gebündelt werden, gleichzeitig sollen weniger zentrale Orte solch einen zentralen Ort in ihrer Reichweite haben. Diese Gliederung des Raums solle eine gleichmäßige Versorgung aller Orte in einer Region gewährleisten, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen zu schaffen, erklärt Haasis.
Eine wichtige Rolle spielt die Zentralität eines Orts bei der Genehmigung von bedeutenden Vorhaben wie etwa neuen Einkaufszentren oder Kliniken. So war die Einordnung als Oberzentrum bei der Entwicklung und Genehmigung von Einzelhandelsansiedlungen in Lörrach und Weil am Rhein (das „Lö“ in Lörrach oder die „Dreiländergalerie“ in Weil) ebenso von Relevanz wie bei der Entwicklung und Genehmigung des Zentralklinikums.
Die Kooperationen
Nachbarschaftliche Kooperationen finden bereits auf vielen Themenfeldern statt: Wirtschaftsförderung, Bürgerservice, Geoinformation, Stadtbusverkehr, Abwasserbeseitigung, Landschaftspflege und Kultur – um nur einige zu nennen. Je nach Thema beschränkt sich die Kooperation auf regelmäßigen Austausch und Abstimmung oder auf konkrete Zusammenarbeit – etwa bei der gemeinsamen Nutzung der Kläranlage in Weil am Rhein.
Weitere Kooperationen sind in folgenden Bereichen geplant: Bürgerservice (Tigermückenbekämpfung), Abwasserbeseitigung (gemeinsame Anschaffung von Reinigungs- und Kamerafahrzeugen) Werkhof, Stadtgrün und Friedhöfe (Material, Geräte, Fuhrparkunterstützung) sowie Digitalisierung (Cybersicherheit).
Haasis: „In der Gesamtschau wird deutlich, dass sowohl zahlreiche Kooperationen bestehen als auch weitere Potenziale für eine Zusammenarbeit angegangen werden können, die das administrative und operative Verwaltungshandeln effizienter machen. Eine verstärkte Zusammenarbeit bedeutet nicht nur eine Optimierung der Verwaltungsprozesse und kostensparende Ressourcennutzung, sondern auch eine Verbesserung der Lebensqualität der Bürger. Insofern wird der Beschluss zur Beibehaltung des Oberzentrums und zur Verstärkung der Zusammenarbeit empfohlen.“