Jetzt steht fest, wann die 1800 extra Impfdosen im Kreis Rottweil verabreicht werden. Ab Mittwoch kann man sich um einen Termin kümmern. Foto: King/dpa

Das Sonderkontingent an zusätzlichen Impfdosen steht zur Verfügung. Ab 28. Juni haben die Einwohner des Landkreises Rottweil die Möglichkeit, sich im Kreisimpfzentrum in der Stadthalle mit dem Impfstoff von Astrazeneca (Vaxzevria) impfen zu lassen. Für die Anmeldung werden eigens eingerichtete Telefonnummern freigeschaltet. Das teilt die Landkreisverwaltung mit.

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Kreis Rottweil - Ab kommendem Montag, 28. Juni, startet eine Sonderimpfaktion des Kreisimpfzentrums Rottweil. Alle impfinteressierten Einwohner des Landkreises Rottweil haben die Gelegenheit, sich nach entsprechender Terminanmeldung im Kreisimpfzentrum in der Rottweiler Stadthalle impfen zu lassen.

Für diese Sonderimpfaktion stehen 1800 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca (Vaxzevria) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Sonderlieferung des Landes Baden-Württemberg, weshalb die Impftermine direkt durch das Kreisimpfzentrum vergeben werden.

Terminreservierung: Termine können ab Mittwoch, 23. Juni, bis einschließlich 2. Juli vereinbart werden. Eine Impfterminbuchung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr und 14 und 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter folgenden Rufnummern möglich: 0741/2 44 82 80; 0741/ 2 44 82 81 und 0741/2 44 82 82.

Wichtige Informationen für Impfinteressierte:

Die Impfaktion ist nur für im Landkreis Rottweil gemeldete volljährige Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen.

Verimpft wird ausschließlich Astrazeneca (sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitimpfung; auch bei Personen unter 60 Jahren), darauf weist das Landratsamt hin. Eine Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca werde von der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich für Personen über 60 Jahren empfohlen. Aus dieser Empfehlung folge jedoch nicht, so die Behörde, dass eine Impfung für Personen unter 60 Jahren ausgeschlossen sei. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoabwägung sei daher eine Impfung mit dem Impfstoff auch für Personen ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Der Abstand von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung müsse entsprechend der Vorgaben des Sozialministeriums eingehalten werden (bestmöglicher Impfschutz). Die Folgetermine werden daher ab der KW 38 (ab 20. September ) sein.

In der Vergangenheit bereits mit Covid-19 Infizierte können ebenfalls einen "Booster"-Termin vereinbaren (wenn die Infektion mindestens sechs Monate zurückliegt).

Mitzubringen ist der Personalausweis, der Impfpass und die Krankenversichertenkarte (bei einer "Booster"-Impfung zusätzlich der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Tests)

 Der digitale Impfpass wird nach der zweiten Impfung ausgestellt.