In Alpirsbach werden drei Parkautomaten aufgestellt. (Symbolfoto) Foto: Otto

Der Haushalt soll durch die zusätzlichen Einnahmen entlastet werden. Wer künftig zur Kasse gebeten wird – und wer nicht.

Drei Parkautomaten werden in Alpirsbach aufgestellt: einer in der Schillerstraße, Parkzone I, einer am Ambrosius-Blarer-Platz, Parkzone II, und einer auf dem Hetal-Parkplatz, Parkzone III. Das berichtete Stadtbaumeister Rudolf Müller in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

 

Die Automaten seien bestellt und die Standorte stünden fest. Einzig für den Hetal-Parkplatz soll noch ein neuer Name gefunden werden, da das Hetal-Gebäude fast nicht mehr existiere.

Amtsverwalter Norbert Beck schlug vor, jeden der fünf Punkte des Beschlussvorschlags einzeln zu behandeln. Er begann mit der Abstimmung zu den vorgeschlagenen Parkzonen. Alle Räte stimmten zu.

Der zweite Punkt betraf die Festlegung der Gebühren für die Parkzonen I und II. Es gab mehrere Wortmeldungen bezüglich der gebührenpflichtigen Parkzeiten. Als Kompromiss schlug Beck folgende Zeiten vor: von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und samstags bis 12 Uhr. Der Rat stimmte geschlossen zu.

30 Minuten gebührenfrei

Ein weiterer Punkt war die „Brötchentaste“, also die gebührenfreie 30-minütige Parkzeit für Autofahrer, die den örtlichen Einzelhandel und öffentliche Einrichtungen besuchen. Dafür votierten elf Gemeinderäte, also die Mehrheit.

Müller stellte die Kalkulation für die Parkzonen I und II vor, wobei von einem Gebührensatz von einem Euro pro Stunde ausgegangen wurde mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden.

Parkausweis für Beschäftigte des Kindergartens

Unterschiedliche Vorstellungen gab es zum Hetal-Parkplatz mit 73 Stellplätzen, der sowohl für Dauerparker als auch für touristische Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung schlug eine zeitabhängige Gebührenstruktur vor mit einem Euro pro Stunde für Autos und maximal zwölf Euro pro Tag sowie zwei Euro pro Stunde für Wohnmobile und maximal 24 Euro pro Tag. Anne Eberhard (ZfA) beantragte, die Gebühren auf 50 Cent pro Stunde zu senken sowie für Autos maximal sechs Euro, für Wohnmobile zehn Euro pro Tag bei einer gebührenpflichtigen Parkzeit von 7 bis 19 Uhr zu verlangen. Alle Räte stimmten dem Antrag zu.

Vorgesehen ist, den Beschäftigten des Kindergartens Schillerstraße, der Kernzeitbetreuung sowie den Lehrern der Grundschule durch einen kostengünstigen Parkausweis eine Parkmöglichkeit einzuräumen. Angeregt wurde, den Rathausangestellten einen Parkausweis auszustellen. Clemens Steinberger (FWV) stellte den Antrag, dass der Parkausweis für diesen Personenkreis kostenlos sein sollte. Der Antrag wurde mehrheitlich von neun Räten angenommen.

Parkausweis für Mitarbeiter

Frederik Heinzelmann (ZfA) beantragte, dass ortsansässige Firmen kostenpflichtig einen Parkausweis für ihre Mitarbeiter beantragen können. Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit von sechs Gemeinderäten beschlossen. Dazu sagte Müller, dass der berechtigte Personenkreis, der kostenlos parken könne, eingegrenzt werden müsse.

Auf die Frage von Sylvia Mayer (UBL), was mit Handwerkern sei, die vor Ort Arbeiten ausführen, entgegnete Müller, dass sich diese an die Stadt wenden und für die jeweilige Zone und für die jeweilige Zeit einen kostenlosen Parkausweis beantragen könnten.

Laut Müller belaufen sich die Anschaffungskosten für die Parkautomaten mit den jährlichen SIM-Karten-Kosten auf 18 211 Euro. Die zusätzlichen Einnahmen sollen den städtischen Haushalt entlasten.