Die Polizei überprüft Einreisende an der Grenze. Foto: Patrick Pleul/dpa

Zwei Somalier haben in Berlin erfolgreich gegen einen Beschluss des Innenministers geklagt. Gibt es solche Fälle auch im Südwesten? Die Antwort hat einen Haken.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern für rechtswidrig erklärt. Das ist ein Rückschlag für Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) , der angekündigt hat, an der von ihm eingeführten Praxis vorerst festzuhalten. Verhandlungen wie in Berlin kann es daher in Zukunft noch in der ganzen Bundesrepublik geben – und aller Voraussicht nach wird es auch dazu kommen. Bisher gibt es in Baden-Württemberg jedoch keinen Hinweis darauf, dass vergleichbare Fälle bereits vorliegen. Dem Justizministerium sind bisher „keine Verfahren, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen zum Gegenstand haben, bekannt geworden“, teilt das Ministerium auf Nachfrage mit.

 

Keine statistische Erfassung

Die Antwort hat jedoch einen kleinen Haken. In Baden-Württemberg gibt es vier Verwaltungsgerichte. Diese sind in Stuttgart, Karlsruhe, Sigmaringen und Freiburg. Medienwirksame Fälle wie der aus Berlin werden dort nicht in einer eigenen Kategorie statistisch erfasst. Um sicher zu gehen, müsste jeder Richter einzeln zu dem Thema befragt werden. Dass ein Richter einen solchen Fall auf seinem Schreibtisch liegen hat, bei der Frage danach am Dienstag aber nicht antworten konnte, kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollte sich am Dienstag nicht zu dem Urteil äußern. Er betonte, irreguläre Migration nach Deutschland müsse begrenzt werden. „Wir müssen die Zahlen steuern“, sagte er in Stuttgart. „Ich nehme an, dass sich die Bundesregierung rechtskonform verhält.“ Allerdings lösten nationale Alleingänge keine grenzüberschreitenden Fragen.