Eine ominöse Nachricht, ein Pärchen-Foto und Überwachungsmaterial – die nächste Runde im Offenburger Geiselnahme-Prozess am Dienstag hatte es in sich. Der 23-jährige Angeklagte rückte das mutmaßliche Opfer erneut in ein zweifelhaftes Licht.
„Ich will nicht, dass ihr nach mir sucht oder euch Sorgen macht“, hieß es in einer Nachricht, die in den frühen Morgenstunden des 7. Februar vom Handy des mutmaßlichen Entführungsopfers an deren Mutter ging. Darin verkündete die 18-Jährige, eine Auszeit zu brauchen und ihr Handy gleich darauf auszuschalten.
Die Nachricht präsentierte der Richter Matthias Eckelt am Dienstag bei der Fortsetzung des Geiselnahme-Prozesses auf einem Bildschirm.
Ob die Worte tatsächlich vom mutmaßlichen Opfer stammen, die Nachricht mit ihrem Einverständnis versendet wurde oder gar der Angeklagte die Frau zu dieser Nachricht gezwungen hatte, ist Teil der im Prozess zu beantwortenden Fragen – die Versionen gehen auseinander.
Junge Frau habe eine „Auszeit“ machen wollen
Mit Unterbrechungen tagte die zweite große Strafkammer am Dienstag rund siebeneinhalb Stunden lang. Im Fokus standen die Einlassungen des Angeklagten zum Geschehen zwischen dem 7. und 9. Februar. Die Anklage wirft ihm vor, eine damals 18-jährige Frau mit einer Schreckschusswaffe aus ihrer Wohnung in Berlin verschleppt, nach Steinach entführt, festgehalten und mehrfach vergewaltigt zu haben, bevor die Polizei die Situation auflösen konnte. Mit der Urlaubsbekanntschaft soll er zuvor eine Art On-Off-Beziehung geführt haben. Die Tatvorwürfe weist der Angeklagte von sich.
Der 23-Jährige schilderte am Dienstag seine Version des frühen Aufbruchs in Berlin, der fast 800 Kilometer langen Fahrt ins Kinzigtal, der Zeit in Steinach, einer Einkaufstour nach Offenburg – und der Minuten vor seiner Verhaftung. Er setzte dort ein, wo er beim ersten Teil seiner Einlassung geendet hatte: bei seiner Übernachtung beim mutmaßlichen Opfer in dessen Berliner WG-Zimmer.
„Mitten in der Nacht hat auf einmal ein Handy geklingelt, ich weiß nicht welches“, berichtete er am Dienstag. Die junge Berlinerin habe ihn unvermittelt gebeten, sie zu ihren Eltern in eine Kleinstadt südwestlich von Berlin zu fahren. Dort war sie kurz zuvor ausgezogen.
Auf dem Weg sei deutlich geworden, dass die 18-Jährige eine „Auszeit“ wolle. „Ihr wurde alles zu viel“, berichtete der Angeklagte und nannte ihr Studium, einen Konflikt im Freundeskreis und Schwierigkeiten mit ihrem Vater als Ursachen. Beide seien übereingekommen, dass die 18-Jährige ihn nach Steinach begleite. Zuvor habe die junge Berlinerin die bereits erwähnte Abschiedsnachricht an ihre Mutter formuliert. Nachdem sie verschickt war, sei man in die Ortenau gefahren. Ihren Aufenthaltsort habe die Berlinerin unbedingt verheimlichen wollen.
Sex war laut Angeklagtem stets einvernehmlich
Die folgenden zweieinhalb Tage schilderte der Angeklagte teils minuziös. Sich selbst skizzierte der 23-Jährige dabei erneut als fürsorglichen Kümmerer, den Sex stets als einvernehmlich und meist initiiert durch das mutmaßliche Opfer.
Letzteres betonte er so sehr, dass Staatsanwältin Christina Baumann später nachhakte: Sieben Mal sei die Initiative von der jungen Berlinerin ausgegangen? „Nein, das habe ich so nicht gesagt“, erklärte der Angeklagte. Sie habe aber nicht nur immer gesagt, sie sei einverstanden – er will das teils mehrfach vor dem Sex abgefragt haben – sondern auch „aktiv mitgewirkt“.
Bei der Argumentation des Angeklagten spielte ein Foto eine Rolle, das Richter Eckelt auf einem großen Bildschirm präsentierte. Darauf ist das mutmaßliche Opfer zu sehen, im Arm des Angeklagten liegend. „Für mich ist das Bild eindeutig: So verhält sich keine Person, die gerade entführt wurde“, kommentierte der 23-Jährige.
Zudem wurden am Dienstag im Gerichtssaal kurze Videosequenzen abgespielt, die zeigten, wie das mutmaßliche Opfer teils Hand in Hand mit dem Angeklagten durch den Müller-Markt in Offenburg schlenderte oder die Tiefgarage am Marktplatz verließ. Auf den ersten Blick schien dabei keine Zwangssituation zu herrschen, eine Flucht möglich gewesen zu sein.
Mutter und Mitbewohnerin alarmierten Polizei
Dass die junge Frau gegenüber der Polizei angab, entführt worden zu sein, interpretierte der Angeklagte als Schutzbehauptung. Mutter und Mitbewohnerin der Berlinerin hatten – trotz der ominösen Nachricht – die Polizei alarmiert. Die Spur führte schnell nach Steinach, war doch bekannt, dass die 18-Jährige vor ihrem Verschwinden zuletzt zum Angeklagten Kontakt hatte.
Nachdem die Polizei beim Angeklagten angerufen hatte, dieser zugab, dass die 18-Jährige bei ihm sei und die Beamten daraufhin ankündigten, eine Streife in Steinach vorbeizuschicken, sei die Stimmung gekippt.
Sie habe große Angst gehabt, „dass alle sie hassen werden“, weil sie einfach verschwunden sei, so der 23-Jährige. Sie fürchtete um ihren Ruf. „Zur Not sagst du halt, ich hab dich entführt“, habe er schließlich im Affekt vorgeschlagen. Als sie dem Vorschlag später tatsächlich umgesetzt habe, sei er „aus allen Wolken gefallen“.
So geht’s weiter
Fortgesetzt wird der Prozess erst am 30. September. Die geplanten Verhandlungstermine reichen bis in den November. Irgendwann wird auch das mutmaßliche Opfer aussagen. Allerdings hatte die Nebenklage einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, dem wohl stattgegeben wird.