In der Gaststätte „Zum Wyhlemer Kickerstüble“ sind nicht mehr genießbare Lebensmittel gefunden worden. Foto: Heinz Vollmar

Die Lebensmittelüberwachungsbehörde Lörrach hat im „Wyhlemer Kickerstüble“ einige Mängel festgestellt. Die Rede ist von verdorbenem Fleisch. Gastwirt Frank Köllner wehrt sich.

Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen sind im Internet öffentlich einsehbar. Demzufolge seien bei Betriebskontrollen am 6. Februar und am 11. März nicht nur Ablagerungen und verunreinigte Schneidebretter, sondern auch mit braunen Lebensmittelresten behaftete Ablagebleche im Kühlschrank festgestellt wurden. Auch Messerblöcke seien mit einer fettigen Schicht verunreinigt gewesen, schreibt die Behörde. Bemängelt wurden zudem Bratwürste mit Kalbfleisch und Maultaschen.

 

„Leicht fauliger und süßlicher Geruch“

Die Lebensmittelbehörde stellte des Weiteren fest, dass in gekühlten Tischfächern Schweinefleisch zur Weiterverarbeitung gelagert wurde. Das Fleisch sei zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits stellenweise grau verfärbt gewesen und ein leicht fauliger und süßlicher Geruch sei wahrnehmbar gewesen. Die Messung der Oberflächentemperatur habe 8,5 Grad Celsius ergeben. Gutachterlich sei auch eine Verdachtsprobe dieses Schweinefleischs als sinnfällig verdorben, bedingt durch mikrobiellen Verderb, beurteilt worden.

Putenfleisch mit „leicht fauligem und süßlichem Geruch“

Bereits graue Verfärbungen habe man darüber hinaus an Putenfleisch festgestellt, und auch ein leicht fauliger und süßlicher Geruch bei einer Oberflächentemperatur von 7,5 Grad Celsius. Auch beim Putenfleisch sei gutachterlich eine Verdachtsprobe als nachteilig beeinflusst, bedingt durch beginnenden mikrobiellen Verderb beurteilt wurden, so die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde bei ihren Kontrollen.

Gastwirt Frank Köllner kritisiert Kontrolleure

Auf Nachfrage bestätigt „Kickerstüble“-Wirt Frank Köllner die Lebensmittelkontrollen, kritisiert jedoch das Vorgehen der Kontrolleure. „Die haben geradezu etwas gesucht und waren sehr unfreundlich“, sagt Köllner. „Außerdem kamen sie zu einer Zeit, in der ich noch gar nicht in der Küche war, um diese in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Im Übrigen musste ich mich als Alleinerziehender um meine Tochter kümmern, so dass ich dazu noch gar keine Zeit hatte.“

Schon einmal wurden Mängel geltend gemacht

Köllner bestätigt zudem, dass die Überwachungsbehörde vor fünf Jahren schon einmal Mängel kritisiert habe. „Doch als damals die Kontrolleure bei mir waren, war ich in Dortmund und gar nicht in meiner Gastwirtschaft anwesend. Im Übrigen haben sich damals meine Bedienungen nicht an meine Anweisungen gehalten“, stellt der Gastronom klar.

Gastwirt: „Halt mich an alle Vorgaben“

Köllner bekräftigt, sich stets an alle rechtlichen Vorgaben zu halten und darauf achte, dass diese auch eingehalten würden. Wären die monierten Mängel wirklich so gravierend, wäre sein „Kickerstüble“ von der Lebensmittelüberwachungsbehörde bereits geschlossen worden, hält er fest.

Die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde Lörrach bekundet auf Nachfrage, dass bei der ersten Kontrolle in der Küche und im Lagerraum des Betriebes verschiedene Hygienemängel festgestellt worden seien. Dem „Kickerstüble“ seien daraufhin die umgehende Beseitigung der Mängel durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche angeordnet worden.

Fleisch „aus dem Verkehr genommen“

Bei der Nachkontrolle seien diese Mängel zum Teil aber erneut festgestellt und Fleisch „aus dem Verkehr genommen“ und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.  Eine auch nur vorübergehende vollständige Betriebsschließung stelle im Übrigen einen sehr weitreichenden Eingriff in die Rechte des Betriebs dar und sei sorgfältig unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Im vorliegenden Fall wurde das Fleisch im Rahmen der Kontrolle aus dem Verkehr genommen. Laut Laborergebnis war das Fleisch nicht mehr zum Verzehr geeignet, jedoch zeigten die Ergebnisse keine erhebliche Gefahr für die Gesundheit.

„Kickerstüble“ darf weiterhin öffnen

Behörde sieht keine akute Gesundheitsgefahr

„Die festgestellten Hygienemängel stellten nach fachlicher Bewertung zu keinem Zeitpunkt eine akute oder erhebliche Gesundheitsgefahr dar, die eine sofortige Schließung des gesamten Betriebes erforderlich gemacht hätte. Eine Betriebsschließung wäre daher unverhältnismäßig gewesen. Eine weitere Nachkontrolle ist jedoch zeitnah geplant“, kündigt die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises Lörrach an.