Zwei Gartengrundstücke hat die Stadt Trossingen in ihren Besitz gebracht, indem sie beim geplanten Privatverkauf ihr Vorkaufsrecht ausübte. Foto: Hans-Jürgen Eisenmann

Kommunen haben ein Vorkaufsrecht, wenn Grundstücke unter Privatleuten veräußert werden.

Der Gemeinderat beschloss in der jüngsten Sitzung, zwei Grundstücke im Mozartweg zu erwerben, die verkauft werden sollten. Allerdings muss die Stadtverwaltung auch begründen, warum die von ihrem Recht Gebrauch machen.

 

In diesen beiden Fällen tritt sie sozusagen als Käufer in den Kaufvertrag ein zu dem ausgehandelten Preis. Eines der Grundstücke ist 677 und das andere 550 Quadratmeter groß. Im Bebauungsplan der Stadt sind beide Flächen als „öffentlicher Parkplatz“ ausgewiesen. Im Kaufvertrag waren 79 Euro pro Quadratmeter ausgehandelt worden, für beide Grundstücke sind also 97 000 Euro fällig.

Die Stadtverwaltung beauftragte den Gutachterausschuss mit einer Beurteilung des Kaufpreises. Dem ehrenamtlich tätigen Gutachterausschuss werden sämtliche Grundstückskaufverträge, die in der Stadt abgeschlossen werden, zur statistischen Auswertung vorgelegt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bewertete den Kaufpreis für die beiden Grundstücke als angemessen. Bei den Grünflächen handelt es sich um die Wiese hinter dem Punkthaus am Rudolf-Maschke-Platz.

Bürgermeisterin Susanne Irion erklärte: „Wenn wir den Rudolf-Maschke-Platz neu ordnen, brauchen wir die Flächen.“ Auch das Haus Wernerstraße 9 gehöre der Stadt, sodass man dort eine zusammenhängende Fläche besitze. Der Gesetzgeber will, dass Kommunen ihr Vorkaufsrecht „zum Wohl der Allgemeinheit“ ausüben.

In diesem Fall hat die Stadt Trossingen ein großes städtebauliches Interesse daran, die Fläche zwischen der Mozartstraße und dem Rudolf-Maschke-Platz neu zu gestalten. Angedacht ist dort und im Bereich Ernst-Hohner-Straße eventuell eine neue Verkehrsführung und eine Begrünung des Platzes, sodass Parkplätze wegfallen, die in der Mozartstraße geschaffen werden können.