Am Gerichtsplatz will die Stadt für das Quartier bis zur Kirchstraße einen Bebauungsplan erstellen. Foto: Heiko Hofmann

Ihr Vorkaufsrecht hat sie bereits ausgeübt. Der nächste Schritt: Um Herrin des Verfahrens zu bleiben, erstellt die Stadt Nagold für ein Quartier am Gerichtsplatz einen Bebauungsplan.

Die halbe Innenstadt von Nagold ist derzeit Teil eines Sanierungsgebietes. Um unliebsame Planungen zu verhindern, greift die Stadt auch zu regulierenden Maßnahmen - wie jüngst bei dem Quartier am Gerichtsplatz.

 

Bei anstehenden Veränderungen in der City will die Stadt eben ein Wörtchen mitreden. Dabei hat man das große Ganze im Blick – in dem Fall das gesamte Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt“.

Individuelle Entwicklungen von einzelnen Häusern müssen da nicht unbedingt ins städtische Sanierungskonzept passen.

Der nächste Schritt ist die Aufstellung des neuen Bebauungsplans

Für ein Quartier am Gerichtsplatz strebt Nagold nun die Erstellung eines Bebauungsplans an. Dabei geht es um einen vergleichsweise kleinen Bereich, nämlich die Raute zwischen Bahnhofstraße, Gerichtsplatz und Kirchstraße bis hin zum Fußweg am Burgcenter.

In dem Bereich ist offensichtlich Bewegung. So hat die Stadt Nagold im Sommer bereits für zwei sanierungsbedürftige Gebäude direkt am Gerichtsplatz das Vorkaufsrecht verkündet. Nun folgt also als nächster Schritt die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Bis jetzt gilt für das Gebiet gar kein Bebauungsplan

Im Technischen Ausschuss wurde dem Vorhaben ohne Debatte zugestimmt. Geplant werden kann im so genannten vereinfachten Verfahren. Dabei umfasst das Quartier nicht nur jene zwei prominent gelegenen Häuser am Gerichtsplatz, sondern auch Häuser an der Bahnhofstraße und an der Kirchstraße, sowie im Hinterhof des Quartiers.

Bis jetzt gilt für das Gebiet kein Bebauungsplan. Bauvorhaben werden also nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches beurteilt – zugrunde liegt hier für eine Baugenehmigung, dass sich das Projekt in die Umgebung einfügen muss.

Im Neuordnungskonzept ist das Quartier als Wohnhof festgelegt

In der Begründung der Drucksache verweist die Stadt Nagold darauf, dass mit dem Bebauungsplan, die für das Quartier formulierten Sanierungsziele aus dem Neuordnungskonzept gewährleistet werden sollen.

In diesem Neuordnungskonzept ist das Quartier als so genannter Wohnhof festgelegt. Es geht darum, in diesem Stadtfeld eine „kleinteilige Innenhofsituation“ mit „individueller Umfeld- und Aufenthaltsqualität“ zu schaffen.

Von „urbanen Hofkonzepten“ ist in der Konzeptidee die Rede. Und von Themenhöfen, die zum Beispiel Gastronomie, Feinkost, Weinhandel, Kunsthandwerk, Dienstleistung, Hotellerie oder Wohnen beinhalten können.

Das zu überplanende Quartier zur Kirchstraße hin. Foto: Heiko Hofmann

Speziell für diesen Wohnhof schwebt den Planern in den Erdgeschossen nicht störendes Gewerbe vor Augen, das vorzugsweise der Versorgung des Quartiers dient. Als Alternative ist aber auch im Erdgeschoss Wohnen denkbar – zur Kirchstraße hin ist das bereits der Fall.

Auch die Ober- und Dachgeschosse sollen Wohnraum bieten. Das Umfeld muss dann so ausgestaltet werden, dass es der „Stärkung des sozialen Gefüges und der Nachbarschaft“ dient.