Ein beschlossener Bebauungsplan ebnet der nächsten Generation den Weg für diverse Erweiterungen im Wildgehege Gaugenwald – von Gastronomie bis Übernachtungsmöglichkeit.
Seit Ostern ist das Wildgehege Gaugenwald geschlossen. Zuvor war es jahrelang eine beliebte Freizeiteinrichtung mit Gastronomiebereich. Jetzt geht das Wildgehege in neue Hände und an die nächste Generation über. In einem Bebauungsplan soll die weitere Nutzung gesichert – und die geplante Erweiterung mit aufgenommen werden.
Bereits im Februar wurde hierfür das formale Verfahren gestartet, nun wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung der Bebauungsplan „Wildgehege Gaugenwald“ beschlossen.
Diverse Erweiterungen
Was haben die neuen Betreiber vor? Schon jetzt tummeln sich verschiedenste Tiere – von Damwild über Hasen, Vögel, Minischweine und Ziegen bis hin zu Schafen und Pferden. Auch im neuen Plan ist die Tierhaltung „im Zentrum der Planung“ und als Hauptnutzung der Fläche vorgesehen. Doch auch das Gastronomieangebot soll jetzt erweitert werden.
Unter den neuen Betreibern soll das bestehende Gebäude um eine Backstube mit Backofen, eine Lagerfläche für Rohstoffe und Halberzeugnisse und einen Abstellraum vergrößert werden. Außerdem sind behindertengerechte Toiletten mit Wickelplatz sowie zusätzliche Personaltoiletten geplant, ist der Sitzungsunterlage zu entnehmen.
Für den Außenbereich sind überdachte Sitzplätze vorgesehen, die wetterunabhängig und ganzjährig nutzbar sind – denn nur dann ist ein dauerhaft zuverlässiger Vor-Ort-Verkauf, „der die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs sichert“, möglich.
Mittel- und langfristig seien auch Angebote wie naturnahes Übernachten in Schäferwagen, Holzfass oder Ähnlichem denkbar. Das Ziel ist, das Freizeitangebot maßvoll auszubauen und noch attraktiver zu gestalten.
Vielseitige Nutzungen gestattet
Diese Vorhaben müssen in einem Bebauungsplan festgehalten werden, um für Planungssicherheit zu sorgen.
Im Bebauungsplan läuft die gesamte Fläche als sonstiges Sondergebiet. Laut dem Plan zulässig sind Nutzungen als Wildgehege, Freizeit, Gastronomie sowie Umweltbildung möglich. Damit sind Nutzungen festgelegt, die heute schon existieren und auch in Zukunft weiter ausgebaut werden sollen.
Festgelegt wurde auch, dass 15 Prozent der Gesamtfläche, die sich auf 0,96 Hektar beläuft, bebaut werden darf. Das entspricht insgesamt 1440 Quadratmetern. Bisher bebaut sind 770 Quadratmeter, heißt es in jüngster Sitzung.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird den Betreibern die Weiterentwicklung des Freizeitangebotes ermöglicht.
Parkplätze bleiben bestehen
Das Gebiet, auf dem das Wildgehege liegt, befindet sich am südlichen Gemarkungsrand von Neuweiler-Gaugenwald, direkt angrenzend an die Gemarkung Altensteig-Berneck.
Der bereits bestehende Parkplatz befindet sich bereits auf der Gemarkung Altensteig-Berneck und ist – mitunter wegen des sonst zu hohen Verwaltungsaufwands – nicht Teil des Bebauungsplans. Bürgermeister Martin Buchwald erklärt jedoch, dass die Parkmöglichkeiten übers Eigentumsrecht gesichert sind und erhalten bleiben.
Müssen Maßnahmen beim Artenschutz ergriffen werden?
Im Zug der Planungen fand außerdem eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung statt. Vom Architekturbüro Künster ist in jüngster Sitzung zu erfahren, dass es keine geschützten Arten auf dem überplanten Gebiet gibt, die artenschutzrechtliche Maßnahmen notwendig machen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf zur Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden einstimmig gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange steht an.
Die Bauvoranfrage der neuen Betreiber ist bereits beim Landratsamt eingereicht worden.