Wer eine Reha beantragt, kann seine Wünsche und Vorstellungen zum Beispiel in Bezug zur Klinik angeben – und sollte dies auch tun. Foto: contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Die medizinische Rehabilitation unterstützt dabei, nach einem Unfall oder einer Erkrankung wieder fit zu werden. Doch wann kann ich eine Reha beantragen? Wie komme ich in meine Wunschklinik? Was muss beachtet werden und mit welchen Zuzahlungen muss gerechnet werden?

Grundsätzlich gilt: Versicherte haben beim Zeitpunkt, beim Ort und darüber, ob die Reha stationär, teilstationär oder ganztätig ambulant stattfindet, ein Mitspracherecht. Denn nur, wenn sich der Mensch wohlfühlt und die Reha zu den individuellen Bedürfnissen passt, können auch optimale Ergebnisse erzielt werden.

 

Wenn mit einer Rehaleistung der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. „Im Rahmen einer Rehabilitation werden schwerwiegende Erkrankungen und dadurch verursachte Funktionsstörungen medizinisch und therapeutisch behandelt. Damit soll vor allem erreicht werden, dass Sie nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Kostenträger prüft

Die Unfallversicherung übernimmt nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Kostenträger für andere Bereiche sind die Krankenversicherungen. Hierbei handelt sich dann um Rehaleistungen, die die Gesundheit stärken oder akute Krankheiten lindern.

Inwieweit die Patienten-Wünsche umgesetzt werden können, wird durch den Kostenträger geprüft. So muss die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen, so die Information der DRV. Dabei werde auch Rücksicht auf die persönliche Lebenssituation, aufs Alter, auf das Geschlecht, auf die Familie sowie auf auf religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse genommen. Es sei sinnvoll, das Wunsch- und Wahlrecht bereits bei der Antragsstellung auszuüben. Bis zu drei Wunscheinrichtungen können angegeben werden – der Reha-Antrag kann übrigens online oder schriftlich (per Formular) gestellt werden. Die DRV selbst verfügt beispielsweise über knapp 100 Einrichtungen.

Widerspruch einlegen

Der nächste Schritt ist dann die Prüfung seitens des Kostenträgers. „Ob der Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung der Indikation, gegebenenfalls auch der Nebenindikationen geeignet sein. Auch darf die Wartezeit auf einen Platz in der Klinik nicht länger dauern, als es die Behandlung der Indikation erlaubt“, informiert die DRV. Wird der Antrag bewilligt und der Wunsch nach einer bestimmten Reha-Einrichtung kann nicht erfüllt werden, dann schlägt der Kostenträger mit dem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen vor. „Sind die Gründe für die Ablehnung Ihres Wunsches für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen“, so die DRV.

Ist die Entscheidung für eine Klinik gefallen, bekommt der Antragsteller direkt von der Einrichtung ein Einladungsschreiben mit allen weiteren Informationen. Rehas können, so die AOK, in der Regel im Abstand von vier Jahren wiederholt werden.

Müssen Patienten möglichst schnell vom Krankenhaus in eine spezielle Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, damit die Anschlussrehabilitation sich nahtlos anschließen kann, kümmert sich, so die DRV, der Sozialdienst des Krankenhauses darum. „Er weiß, welches Verfahren der zuständige Rentenversicherungsträger für die Einleitung einer Anschlussrehabilitation vorsieht, und wird alles Nötige veranlassen.“

Eigenanteil

Ob und wie hoch Zuzahlungen anfallen, hängt vom Kostenträger ab. So liegt der Eigenanteil bei AOK-Versicherten beispielsweise in der ambulanten Reha bei zehn Euro je Behandlungstag und bei zehn Euro je Kalendertag bei stationären Reha-Leistungen (maximal zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens). Wenn Belastungsgrenzen erreicht sind, sind auch Befreiungen möglich.

Unterschiede gibt es darüber hinaus auch bei Fahrtkosten für die An- und Abreise. Manche Rehakliniken bieten auch kostenlose Abholdienste an.

Gängige Reha-Formen

Die orthopädische Reha
 für den Stütz- und Bewegungsapparat

Die geriatrische Reha – selbstständig Leben mit altersbedingten Erkrankungen

Die psychosomatische Reha
–umgehen lernen mit psychischen Belastungen 

Die onkologische Reha – das Leben nach oder mit einer Krebserkrankung

Reha bei Sucht – bei Alkohol, Medikamenten, Drogen, pathologischem Glücksspiel oder PC-/Internetgebrauch