Diese Pilze wurden Anfang November bei einer Kontrolle des Zoll sichergestellt. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Geringe Menge darf gepflückt werden. Keine Kontrollen im Inland. Isst Zoll sichergestellte Pilze selbst?

Region - Wer zu viele Pilze sammelt, verstößt gegen geltendes Recht - so wie ein 51-jähriger Schweizer Anfang November in Rheinfelden. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er beim Grenzübertritt in eine Routinekontrolle des Zolls geraten war - und die Rechtsprechung nicht kannte. Mit drei Kilo Pilzen hatte er ein Vielfaches der erlaubten Menge gepflückt.

Denn in Deutschland gilt: Eine geringe Menge Pilze für den persönlichen Bedarf darf gepflückt werden.

Dreifache Menge "ist einfach zu viel"

Wie Antje Bendel vom Hauptzollamt Lörrach erklärt, wäre diese Menge bei etwa einem Kilogramm pro Kopf pro Tag. Bei 100 Gramm mehr würden einige Kollegen auch mal ein Auge zudrücken. Die Zöllner bewegten sich schließlich auch in einer "Lebenswirklichkeit", meint die Sprecherin. Doch die dreifache Menge - "das ist einfach zu viel."

Wenn der 51-Jährige nachgewiesen hätte, das die drei Kilo innerhalb von drei Tagen gesammelt wurden, wäre der Mann ebenfalls damit durch gekommen. Doch er war nur für den einen Tag im Land, wie er kooperativ gegenüber den Beamten gestand.

Bußgelder in Höhe von bis zu 75.000 Euro möglich

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz darf jede Privatperson Pilze aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. Streng geschützte Arten dürfen nicht gesammelt werden. Ausgenommen sind Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel.

Wie eine Sprecherin des Landratsamt Rottweil mitteilt, werde "als geringe Menge für den persönlichen Bedarf vernünftigerweise die Menge für eine Mahlzeit angenommen, also etwa 500 Gramm bis 1 Kilogramm." Pfleglich heiße unter Schonung der betroffenen Pflanzen, der übrigen Natur sowie des betreffenden Grundstücks.

Siehe auch, warum der jährliche Konsum von Pilzen auf vier Kilo beschränkt werden sollte

Beim Verstoß kommt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro auf einen zu. Maximal sind 7000 Euro fällig. Wer in einem Naturschutzgebiet oder nahe eines Naturdenkmals sammelt, riskiert eine Strafe von 75 bis 15.000 Euro.

Sollten die Pilze gewerblich gesammelt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75.000 Euro möglich.

Waage mit in den Wald nehmen?

Auf Facebook sorgte der Vorfall derweil für Entsetzen bei den Kommentatoren - es wird sich teilweise über die Regelung lächerlich gemacht. Beispielsweise meint Userin Jessica B., "na Leute, hallo... ich nehm auch immer eine Waage mit in den Wald zum Pilze sammeln."

Auf solches Unverständnis angesprochen, empfiehlt Bendel, einfach nach dem Sammeln zu Hause zu wiegen. So würde man ein Gefühl dafür bekommen, ab wann es zu viel sei.

Keine Kontrollen im Inland

Im Inland werde die Regelung nicht kontrolliert - es stünden sicher keine Zollbeamte am Waldrand, versichert die Sprecherin vom Hauptzollamt. Hier seien die Umweltschutzbehörden der Landkreise zuständig.

Auch bestätigt eine Sprecherin des Landratsamts Rottweil, das "aktive" Kontrollen nicht vorgesehen seien. Ähnlich verhalte sich dies im Schwarzwald-Baar-Kreis, so Heike Frank vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Im Landkreis Rottweil wären auch keine Verstöße bei privaten Sammlern festgestellt oder angezeigt worden, berichtet die Rottweiler Landratsamt-Sprecherin.

Eine weitere Facebook-Userin erklärt, dass sie die Kinder zum Sammeln mitnehmen würde. Diese würden ja auch als Person gezählt. Hätte der 51-Jährige Schweizer in Begleitung zweier Kinder also mehr pflücken können? Dies liege im Ermessenspielraum der Kontrollierenden, meint die Zöllnerin Bendel.

Essen Zoll-Mitarbeiter sichergestellte Pilze selbst?

Ein User wirft dem Zoll gar vor, die sichergestellten Pilze selbst zu essen. Wie Bendel jedoch erklärt, waren die Pilze in diesem Fall aufgeschwemmt und faulig. Sie wurden deshalb vernichtet.

Bei einem ähnlichen Fall im Herbst 2019 wurden zwei Kilogramm noch essbare Pilze an den Küchenchef eines Lörracher Seniorenheims übergeben. Am nächsten Tag stand bei ihm sowieso Pilzragout auf der Speisekarte.

Und trotz der "lustigen" Ideen der Kommentatoren ziehen Bendel und Frank im Gespräch dieselbe Bilanz: "Die Regelung dient dem Arten- und Naturschutz" und sei nicht etwa da, um die Sammler zu gängeln.

Worauf sollte man beim Pilzesammeln achten? Schwarzwaelder-bote.de hat 2019 den Pilzesammler Thomas Herrmann in Freudenstadt begleitet: