Am Amtsgericht wurde ein Fall von Körperverletzung behandelt. Foto: Schneider

Eine Bauwagenfeier in Eutingen, viel Alkohol, ein tätlicher Streit und ein gebrochnes Jochbein. Beim Amtsgericht Horb wurde das Urteil gefällt.

Horb - Bei einer Fasnet-Veranstaltung Ende Februar war eine Menge Alkohol im Spiel. "Ich weiß nicht mehr, wie ich heimgekommen bin", sagt der Angeklagte vor Gericht aus. Bei Freunden habe er eine halbe Flasche Jacky-Cola getrunken, dann könne er sich an nichts mehr erinnern. Doch auch auf der juristischen Gegenseite sieht es nicht besser aus. Er sei leicht angetrunken gewesen, sagt der als Zeuge geladene Geschädigte aus. "Ich denke, es ist zu einer Schuckerei gekommen", beschreibt er die Situation, als er sich durch die dicht gedrängte Menge an die Bar des Bauwagens geschoben habe. Doch wer ihn geschubst habe oder wer angefangen hätte? "Daran kann ich mich nicht erinnern."

Verhandlung als Puzzle

Die Konsequenzen dieser Schuckerei: Eine Fraktur des Jochbeins, stationäre Operation und das Einsetzen einer Platte. "Die Seite ist teilweise taub", erläutert er den aktuellen Zustand seiner linken Gesichtshälfte.

Die Verhandlung erweist sich als Puzzlestück. Denn von den Zeugen hat niemand direkt die tätliche Auseinandersetzung gesehen. Alles dreht sich immer wieder um ein Gespräch auf dem Festgelände, bei dem der Angeklagte gegenüber Bekannten, darunter auch dem Bruder des Opfers, geprahlt haben soll, "jemand eine auf’s Maul gegeben" zu haben. Auf spätere Nachfrage hin soll er auch denn vollständigen Namen des Geschädigten erwähnt haben.

Doch war der Angeklagte denn so betrunken, wie er angibt? Das Polizeiprotokoll einer Zeugenbefragung hält fest, seine Aussprache sei "klar und deutlich" gewesen. Ein anderer gibt an, er habe ihn ein bisschen taumeln gesehen.

Licht ins Dunkel, was in dem dichten Gedränge geschehen war – der Andrang vor dem Barbetrieb wird als "mega voll" beschrieben – bringt erneut ein Polizeiprotokoll. In ihm sagte der Geschädigte damals: "Ich habe ihn als ›Hurensohn‹ tituliert. Daraufhin versetzte er mir einen heftigen Schlag." Frage des Richters: "Es kam also zu einer Beleidigung Ihrerseits?" Geschädigter: Wenn er dies damals so angegeben habe – "Ja".

Beleidigung und Schlag

Auch ein weiterer Zeuge bestätigt diesen Hergang. Er habe nach dem Abend mit beiden gesprochen. Beide hätten ihm gegenüber von einem Gedränge vor der Bar, einer Beleidigung sowie dem Schlag erzählt.

Die Staatsanwaltschaft plädiert für Körperverletzung, sieht allerdings mildernde Umstände, da eine Provokation seitens des Geschädigten erfolgte. Auch läge Gewalt nicht im Wesen des Angeklagten. "Die Verhandlung war ihm sichtlich unangenehm", endet das Schlusswort. Deshalb: Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 20 Euro.

Die Verteidigung spricht von einem Tathergang, der aufgrund dem Fehlen direkter Zeugen nur von doppeltem Hörensagen herstamme und sieht im Zweifel einen Freispruch für möglich. Doch hält auch sie den Strafrahmen für angemessen.

Der Richter schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. "Zwei Betrunkene, die sich gegenseitig hochschaukeln – eine völlig unnötige Faschingsauseinandersetzung", lautet sein Fazit.