In acht Müllsäcken mit 47 Beuteln waren die Drogen in den Kofferraum, die Reserveradmulde und den Fußraum eines Autos gestopft. Die Ermittlungen laufen.
50 Kilogramm Marihuana im Auto: Mit dieser Menge ist ein 24-Jähriger bei Blumberg vom Zoll gestoppt worden. Die Beamten entdeckten die Drogen Ende April bei einer Stichprobenkontrolle nahe der Grenze, wie das Hauptzollamt Singen in einer Pressemitteilung informiert. Der Mann war mit einem in Frankfurt am Main zugelassenen Mercedes unterwegs. Gegenüber den Zöllnern gab er an, auf dem Rückweg aus der Schweiz zu sein. Das Marihuana habe er dort gekauft, angeblich für den Eigengebrauch, so die Ausrede des Mannes.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis zum Eigengebrauch ist international jedoch grundsätzlich illegal und strafbar. Auch wenn der Konsum oder Besitz im jeweiligen Reiseland erlaubt ist, stellt der grenzüberschreitende Transport einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht dar. Selbst der Transport geringster Mengen für den Eigenbedarf gilt als Straftat. Die Beamten fanden die Drogen in acht Müllsäcken, verteilt auf 47 Beutel. Diese waren im Kofferraum, in der Reserveradmulde und im Fußraum vor den Rücksitzen verstaut. Der Zoll stellte die etwa 50 Kilogramm Marihuana sicher. Gegen den 24-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Besitzes und Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Stuttgart übernommen, wie das Hauptzollamt informiert.
Nicht der erste Vorfall
Das ist nicht das erste Mal, dass Drogen im großen Stil im Schwarzwald-Baar-Kreis vom Zoll sichergestellt werden: Ein 37-jähriger Mann aus Donaueschingen war als Drogenkurier im großen Stil tätig gewesen. Vor dem Landgericht Konstanz musste er sich 2025 wegen mutmaßlichen Schmuggels von Betäubungsmitteln in Kilogrammmengen verantworten. Aufgeflogen war der Mann Mitte Oktober 2024 bei einer Zollkontrolle auf der Bundesstraße 27 bei Schwenningen. In seinem Fahrzeug entdeckten die Beamten etwa ein Kilogramm Kokain sowie etwa 2,5 Kilogramm Heroin. Zudem führte er diverse Streckmittel mit sich. Nach Angaben der Ermittler waren die Drogen für den Weiterverkauf in der Schweiz bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, nicht nur einmal als Kurier tätig gewesen zu sein. Laut Anklage soll er mehrfach Drogen im Kilogrammbereich aus Belgien und den Niederlanden über Deutschland in die Schweiz transportiert haben. Im März 2025 wurde der Mann vom Landgericht zu einer Haftstrafe verdonnert: Er muss vier Jahre und acht Monate hinter Gitter.