Sozialdezernat rechnet im kommenden Jahr mit 250 Flüchtlingen. Land zahlt Kopf-Pauschale von 12.366 Euro.
Zollernalbkreis - Die Zahl der Asylbewerber, die in den Zollernalbkreis kommen, hat sich in den vergangenen Jahren konstant nach oben entwickelt. 2014 rechnet das Sozialdezernat mit weiteren 250 Flüchtlingen. Im Kreishaushalt sind dafür 2,3 Millionen Euro veranschlagt.
Das Sozialdezernat legt dem Schul-, Kultur- und Sozialausschuss am kommenden Montag, 18. November, die aktuellen Zahlen vor. Laut Vorlage haben die Asylbewerberzahlen nach einem Tiefststand von 42 Personen im Jahr 2006 seither konstant zugenommen. Das Land zahlt dem Landkreis je Asylbewerber eine Kopfpauschale von 12 366 Euro (bisher waren es 12 270 Euro). Das Kreissozialamt geht davon aus, dass die Pauschalen nicht ausreichen werden.
Die Flüchtlinge, die hauptsächlich aus Afrika und aus Krisengebieten im nahen und mittleren Osten kommen, werden vom Landkreis in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und versorgt. Wegen der Kapazitätsprobleme im Hechinger Aviona-Gebäude wurden vom Landkreis auch in anderen Städten und Gemeinden Unterkünfte zur Verfügung gestellt, die zum Teil angemietet werden mussten.
Nach Angaben des Kreissozialamts ist der erhöhte Flüchtlingszustrom nicht allein den Unruhen in Syrien oder den Krisen in Nahost zuzuschreiben, sondern auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte entschieden, dass den Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum zustehe – auf dem Niveau von Hartz IV.
Das bedeute einerseits, dass der Landkreis mit wesentlich höheren Kosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu rechnen habe, zum anderen mit Mehrausgaben für die zusätzlich benötigten Wohneinheiten und Krankenhilfe.
Die Asylbewerber, die bisher in der Hechinger Gemeinschaftsunterkunft untergebracht waren, erhielten bisher Sachleistungen aus dem hauseigenen Shop sowie ein Taschengeld. Das System wird zum 1. Januar 2014 aufgehoben, und den Asylbewerbern werden für die Leistungen Bankkonten eingerichtet. Nach der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt eine Anschlussunterbringung in einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises. Die Unterbringung erfolgt nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Dem zufolge muss Albstadt 59 Personen aufnehmen, Balingen 22 und Bisingen 13, Burladingen elf, Rangendingen zehn und Hechingen neun. Die Stadt Rosenfeld und die kleinen Gemeinden im Schlichemtal müssen hingegen keine Asylbewerber aufnehmen.